Arbeit und Recht - vol. 54 n° 1 -
"Die Frage, ob tarifliche Leistungen den Gewerkschaftsmitgliedern vorbehalten werden dürfen, beschäftigt AG, Gewerkschaften, Rechtswissenschaft, Rspr. und Öffentlichkeit seit Jahrzehnten mit wechselnder Intensität. 1967 hatte das BAG entsprechende TV für unwirksam erklärt und damit eine lebhafte Diskussion in der Lit. ausgelöst. 1995 wurden entsprechende Überlegungen der ÖTV Hamburg nach heftigen Reaktionen der Öffentlichkeit nicht verwirklicht. Kürzlich hat die IG Metall einen neuerlichen Vorstoß in diese Richtung propagiert und bereits in die Tat umgesetzt. In mehreren Betrieben in NRW wurden exklusive Vergünstigungen ausgehandelt, die von Sonderzahlungen über zusätzlichen Urlaub bis zum Ausschluss der betriebsbedingten Kündigung reichen."
"Die Frage, ob tarifliche Leistungen den Gewerkschaftsmitgliedern vorbehalten werden dürfen, beschäftigt AG, Gewerkschaften, Rechtswissenschaft, Rspr. und Öffentlichkeit seit Jahrzehnten mit wechselnder Intensität. 1967 hatte das BAG entsprechende TV für unwirksam erklärt und damit eine lebhafte Diskussion in der Lit. ausgelöst. 1995 wurden entsprechende Überlegungen der ÖTV Hamburg nach heftigen Reaktionen der Öffentlichkeit nicht verwirklicht. ...
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