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Arbeitsvertragliche Verweisungen auf Tarifverträge als Indiz für soziale Mächtigkeit?

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Article

Klimpe-Auerbach, Wolf

Arbeit und Recht

2010

58

9

September

362-364

collective agreement ; labour contract ; labour law ; trade union role ; trade union

Germany

Law

German

Bibliogr.

"Das BAG hat missverständlich formuliert, es sei für die Tariffähigkeit einer Gewerkschaft relevant, ob die von ihr abgeschlossenen TV geeignet sind, einzelvertraglich für nicht tarifgebundene AN in Bezug genommen zu werden. Diese Aussage verträgt sich nicht mit dem traditionellen Verständnis des Grundsatzes der sozialen Mächtigkeit/Durchsetzungsfähigkeit als Voraussetzung der Tariffähigkeit einer Arbeitnehmerkoalition. Nach diesem Grundsatz kommt es vielmehr darauf an, dass sich originär abgeschlossene TV auch tatsächlich durchgesetzt haben, dass sie also kraft beiderseitiger Tarifbindung unmittelbar und zwingend die Arbeitsbedingungen der eigenen Gewerkschaftsmitglieder regeln. Der Autor untersucht die unterschiedliche Rechtsqualität und Funktion der kollektivrechtlichen Tarifgeltung und der einzelvertraglichen Verweisung. Gerade angesichts der Problematik des tarifdispositiven Arbeitsrechts gestalten sich auch Interessenlage, Motive und Kräfteverhältnisse der Vertrag schließenden Parteien völlig unterschiedlich. Die Vorstellung der Richtigkeitsgewähr von TV verlangt von den Gerichten, die Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung nicht nur in allgemeinen Erwägungen von einer gewissen Durchsetzungskraft und Mächtigkeit abhängig zu machen, sondern den Nachweis der tatsächlichen Durchsetzung in der Alltagspraxis zu verlangen. Dies wird am Beispiel der Simulation einer Gewerkschaft, hier der sog. GKH im CGB, exemplifiziert."

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