Arbeitsvertragliche Verweisungen auf Tarifverträge als Indiz für soziale Mächtigkeit?
2010
58
9
September
362-364
collective agreement ; labour contract ; labour law ; trade union role ; trade union
Law
German
Bibliogr.
"Das BAG hat missverständlich formuliert, es sei für die Tariffähigkeit einer Gewerkschaft relevant, ob die von ihr abgeschlossenen TV geeignet sind, einzelvertraglich für nicht tarifgebundene AN in Bezug genommen zu werden. Diese Aussage verträgt sich nicht mit dem traditionellen Verständnis des Grundsatzes der sozialen Mächtigkeit/Durchsetzungsfähigkeit als Voraussetzung der Tariffähigkeit einer Arbeitnehmerkoalition. Nach diesem Grundsatz kommt es vielmehr darauf an, dass sich originär abgeschlossene TV auch tatsächlich durchgesetzt haben, dass sie also kraft beiderseitiger Tarifbindung unmittelbar und zwingend die Arbeitsbedingungen der eigenen Gewerkschaftsmitglieder regeln. Der Autor untersucht die unterschiedliche Rechtsqualität und Funktion der kollektivrechtlichen Tarifgeltung und der einzelvertraglichen Verweisung. Gerade angesichts der Problematik des tarifdispositiven Arbeitsrechts gestalten sich auch Interessenlage, Motive und Kräfteverhältnisse der Vertrag schließenden Parteien völlig unterschiedlich. Die Vorstellung der Richtigkeitsgewähr von TV verlangt von den Gerichten, die Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung nicht nur in allgemeinen Erwägungen von einer gewissen Durchsetzungskraft und Mächtigkeit abhängig zu machen, sondern den Nachweis der tatsächlichen Durchsetzung in der Alltagspraxis zu verlangen. Dies wird am Beispiel der Simulation einer Gewerkschaft, hier der sog. GKH im CGB, exemplifiziert."
Paper
The ETUI is co-funded by the European Union. Views and opinions expressed are however those of the author(s) only and do not necessarily reflect those of the European Union or the ETUI.