Lage und Dauer der Arbeitszeit aus Sicht des Arbeitsschutzes : Literaturstudie
Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, Sankt Augustin
HVBG - Sankt Augustin
2002
86 p.
night work ; occupational accidents ; plant safety and health organization ; occupational risks ; shift work ; statistics ; working conditions ; working time
BGAG-Report
1/2001
Working conditions
German
Bibliogr.;Charts
3-88383-607-9
"Von den knapp 40 Millionen Erwerbstätigen in Deutschland arbeiteten im Mai 2000 rund 2,7 Mio. (etwa 7%) ständig oder regelmäßig nachts (siehe Abbildung). Hiervon sind etwa 29% Frauen und 71% Männer.
Nachtarbeit ist laut Arbeitszeitgesetz eine Arbeitstätigkeit, die mehr als zwei Stunden zwischen 23 und 6 Uhr beinhaltet. In Deutschland ist eine maximale Nachtarbeitszeit von 8 Stunden erlaubt (in Ausnahmefällen ist eine auszugleichende Ausweitung auf 10 Stunden möglich). Schichtarbeit ist Arbeit zu wechselnden Tageszeiten.
Die Relevanz des Themas Nacht- und Schichtarbeit für den Arbeitsschutz ergibt sich aus dem biologischen Rhythmus des Menschen. Dieser Rhythmus beschreibt vereinfacht Phasen erhöhter Aktivitätsbereitschaft am Tag und erhöhter Schlafbereitschaft in der Nacht. Der menschliche Organismus kann sich zwar begrenzt an veränderte Bedingungen gewöhnen; es ist aber davon auszugehen, dass bei einer unüblichen Arbeitszeit die Unfallgefahr zunimmt. Dies gilt um so mehr, wenn für die Arbeit schnelle Reaktionen erforderlich sind (z.B. im Straßenverkehr). Ein weiterer Grund für erhöhte Unfallneigung bei Nacht- oder Schichtarbeit besteht darin, dass betroffene Personen häufig weniger schlafen oder der Schlaf weniger erholsam ist, woraus eine geringere Wachheit während der Arbeitszeit resultiert. ..."
Digital
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