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Der Einfluss der EMRK auf das deutsche Arbeitsrecht

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Article

Nussberger, Angelika

Arbeit und Recht

2014

62

4

April

130-136

collective bargaining ; European Convention on Human Rights ; freedom of association ; human rights ; labour law ; right to strike ; workers rights ; religious discrimination

Germany

Human rights

German

Bibliogr.

"Das Jahr 2013 markiert das 60jährige Bestehen von »Arbeit und Recht« ebenso wie der Europäischen Konvention für Menschenrechte. Der EGMR hat herausgearbeitet, dass es sich bei der Konvention um ein »lebendiges Instrument« handelt, das immer wieder neu ausgelegt werden muss. Heute entscheidet der Gerichtshof über Grundfragen des Arbeits- und Sozialrechts. Der Beitrag gibt eine Rechtsprechungsübersicht zu einzelnen Kontroversen, etwa zu Koalitionsfreiheit und Streikrecht, Meinungsfreiheit und Loyalitätspflichten im Arbeitsverhältnis, Religionsfreiheit und Arbeitsrecht sowie Schutz gegen Zwangsarbeit. Zu Koalitionsfreiheit und Streikrecht wegweisend war das in dieser Zeitschrift zuerst veröffentlichte Urteil Demir und Baykara, in dem anerkannt wurde, dass Kollektivverhandlungen zum Kernbereich von Art. 11 EMRK gehören und dass auch die unter die Ausnahmebestimmung von Art. 11 Abs. 2 S. 2 EMRK fallenden »Angehörigen der Staatsverwaltung« grundsätzlich dieselben Rechte wie alle anderen Arbeitnehmer haben müssen. Das Urteil Enerji Yapi-Yol Sen stellt fest, dass jedenfalls ein generelles Streikverbot nach der Schrankenklausel des Art. 11 Abs. 2 EMRK nicht gerechtfertigt ist. In weiteren Urteilen wurden verschiedene im Zusammenhang mit der Teilnahme an Streiks auferlegte Disziplinarmaßnahmen, auch von beamteten Lehrkräften, für konventionswidrig erklärt. Beschrieben werden ferner die wichtigen Entscheidungen zu whistleblowern wie Heinisch, Guja, Sosinowska, Bucur und Toma, Entscheidungen zur Meinungsfreiheit von Gewerkschaftsvertretern, zum Verhältnis von Religionsfreiheit und Arbeitsrecht, insbes. zum Konflikt zwischen Koalitionsfreiheit und Kirchenautonomie, zum Schutz gegen Zwangsarbeit. Heute ist die Konvention allgemeiner Orientierungspunkt bei Entscheidungen zur Stellung des Einzelnen in der Gesellschaft. Damit wird auch für das deutsche Arbeitsrecht ein Rahmen vorgegeben. Werden Postulate aufgestellt, die in der nationalen Diskussion noch keine ausreichende Berücksichtigung gefunden haben, sind in der Folge Neuregelungen oder Rechtsprechungsänderungen erforderlich."

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