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Von Ritualen und plumpen Findlingen – 60 Jahre Arbeitskampfrechtsprechung in Deutschland – Interview mit Präsident des BAG a.D. Prof. Dr. Thomas Dieterich

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Article

Reinfelder, Waldemar ; Treber, Jürgen

Arbeit und Recht

2015

63

11

November

G21- G24

history ; labour dispute ; legal status ; strike

Germany

Labour disputes

German

Bibliogr.

"Das Arbeitskampfrecht in Deutschland ist gesetzlich nicht geregelt. Die Arbeitsgerichte tragen die »Last der Situation«. Zur Entwicklung der Arbeitskampfrechtsprechung, seiner Tätigkeit als Richter sowie Eindrücken und Erkenntnissen äußert sich in der Rubrik »Arbeit und Rechtsgeschichte« der Richter des BVerfG und Präsident des BAG a.D. Prof. Dr. Thomas Dieterich. Hinter den Arbeitskämpfen der 70er Jahre standen neue, schwerwiegende Konflikte. Die Wirtschaft rationalisierte in großem Stil. In der Druckindustrie fielen ganze Berufsgruppen weg. Dort wurde nicht um Geld gekämpft, sondern um Rationalisierungsschutz. In der Metallindustrie stimmten die Vergütungssysteme aufgrund struktureller Änderungen der Belegschaften nicht mehr. Schon Otto Brenner hatte gemerkt, dass die Gewerkschaften ein eigenes rechtspolitisches Konzept brauchen. Von besonderer Bedeutung für die Thematisierung der Rspr. zum Arbeitskampfrecht war die Konferenz »Streik und Aussperrung.« Die Entscheidungen von 1980 fragen: Wie funktioniert Arbeitskampf und zu welchem Zweck? Was ist der reale Sinn des Ganzen? Was ist die normative Grundlage? Maßgeblich ist Art. 9 Abs. 3 GG iVm. dem Tarifrecht. Man kann das Tarifvertragsrecht nicht kommentieren, ohne sich mit Arbeitskampfrecht zu befassen. Es gibt 2 große Baustellen im Arbeitskampfrecht: Die Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ist noch nicht durchdacht. Eine zweite denkbare Baustelle könnte der Streik in der Daseinsvorsorge sein. Hierfür müsste man den Begriff bestimmen und sehr eng fassen, statt ihn flächendeckend zu verstehen. Ein Sonderproblem ist der Notdienst. Notdienstvereinbarungen waren immer Bestandteil des Arbeitskampfrechts. Die Sorge, dass die Konkurrenz zwischen Gewerkschaften zu großen Problemen führen werde, ist übertrieben."

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