Agile Arbeit und Betriebsverfassung
Hugo Sinzheimer Institut für Arbeitsrecht, Frankfurt am Main
Bund-Verlag - Frankfurt am Main
2021
155 p.
labour flexibility ; new work practices ; digitalisation ; labour law ; work organization
HSI-Schriftenreihe
37
Work organization
https://www.hugo-sinzheimer-institut.de/faust-detail.htm?sync_id=HBS-007926
German
Bibliogr.
"Digitalisierung und Transformation verändern die Betriebe in hohem Tempo. Hinzu kommen neue Konkurrenten am Markt, die den Wettbewerbsdruck deutlich erhöhen und disruptive Tendenzen verstärken. Als Reaktion erfolgt oft eine Neuorientierung in den Unternehmen, die auch die Arbeitsorganisation erfasst. Dabei wird zunehmend ein Modell aus der Software-Entwicklung, agiles Arbeiten, angewendet - auch in eher traditionellen Betrieben. Mit einem Abbau von Hierarchien, mehr Selbstorganisation und neuen Entscheidungsprozessen soll mit agilen Methoden die Flexibilität und die Innovationsfähigkeit und -geschwindigkeit, also die Wettbewerbsfähigkeit, gesteigert werden.
Agile Arbeitsmethoden bieten für die Beschäftigten durchaus die Chance, größere Freiräume zu erhalten und selbstbestimmter zu arbeiten. Dies setzt allerdings ausreichende Ressourcen, angemessene Strukturen und ein "Loslassen" von Vorgesetzten voraus. Und hierfür wiederum bedarf es einer aktiven Mitbestimmung. Anderenfalls kann agiles Arbeiten auch zu einer Entgrenzung der Arbeitszeit und unzumutbaren Belastungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer führen.
Prof. Dr. Rüdiger Krause, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht der Georg-August-Universität Göttingen, untersucht im vorliegenden Gutachten umfassend, wie sich diese neue Arbeitsform in die Betriebsverfassung einordnet und welche Möglichkeiten Betriebsräte haben, die Belange der Beschäftigten zur Geltung zu bringen. Dabei geht das Gutachten auch auf Gestaltungsbeispiele aus der Praxis ein.
Mit einer aktiven Wahrnehmung der verschiedenen Informations-, Beratungs- und Mitbestimmungsrechte, hier insbesondere nach § 87 und § 111 BetrVG, können die Chancen für ein selbstbestimmteres, hierarchiefreieres Arbeiten auch tatsächlich genutzt werden. Hinzukommen sollte eine Stärkung der individuellen Rechte der Beschäftigten durch den Gesetzgeber, wie z.B. durch die Einräumung von Beteiligungszeiten."
Digital
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