Altersgruppen und Punktetabellen bei der Sozialauswahl – Neue BAG-Rechtsprechung zu Kündigungsschutz und Europarecht
2009
57
10
Oct.
326-331
age discrimination ; case law ; dismissal ; EU Directive ; implementation
Law
German
"Nach der Europäischen Gleichbehandlungsrichtlinie und § 1 AGG ist eine Ungleichbehandlung wegen des Alter unzulässig. Jedoch sollen nach § 2 Abs. 4 AGG für Kündigungen ausschließlich die allgemeinen und besonderen Kündigungsschutzbestimmungen gelten. Diese Ausnahme ist offensichtlich mit der Europäischen Richtlinie nicht zu vereinbaren, was die Europäische Kommission bereits gerügt hat. In der Praxis bestand deshalb Unsicherheit, ob das Alter bei der Sozialauswahl berücksichtigt werden durfte oder musste. Das BAG hat nun in mehreren Entscheidungen festgestellt, dass ein Verstoß gegen die Diskriminierungsverbote des AGG zur Sozialwidrigkeit der Kündigung führen kann. Die Berücksichtigung des Lebensalters bei der Sozialauswahl stellt eine an das Alter anknüpfende unterschiedliche Behandlung dar. Sie kann jedoch durch legitime Ziele gerechtfertigt sein. Die Autorin untersucht die Entwicklung der Rspr. und zeigt deren praktische Konsequenzen auf. Punkteschemata und Altersgruppen bleiben grundsätzlich möglich. Nach wie vor bleiben aber viele Fragen offen. Insbesondere wird noch zu klären sein, welche Rechtsfolgen diskriminierende Kündigungen neben den Rechtsfolgen des KSchG haben. Alle diese Fragen hängen mit dem europarechtlichen Aspekt zusammen, der von Bedeutung für ein mögliches Vertragsverletzungsverfahren sein wird."
Paper
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