Der arbeitsgerichtliche Rechtsschutz während des Arbeitsverhältnisses - einige Schwächen, ihre Gründe und ihre Folgen
"Aufbauend auf Rechtstatsachen zur praktischen Inanspruchnahme des arbeitsgerichtlichen Rechtsschutzes werden dessen Besonderheiten aufgezeigt. Die Arbeitsgerichtsbarkeit weist eine stark asymmetrische Klägerstruktur auf. Im Urteilsverfahren erscheinen in der Klägerrolle fast ausschließlich Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen vor dem Arbeitsgericht. Offenbar benötigen Arbeitgeber das arbeitsgerichtliche Verfahren nicht. Insgesamt ist das Angebot der Arbeitsgerichtsbarkeit effizient, professionell und gesellschaftlich akzeptiert, aber es kommt für eine große Zahl von Konflikten zu spät. Der zeitliche Schwerpunkt der Klageerhebung am Ende des Arbeitsverhältnisses und der thematische Schwerpunkt auf Bestandsschutzfragen offenbaren Schwächen bei der zeit- und ortsnahen Konfliktbearbeitung während des laufenden Arbeitsverhältnisses. Entwicklungsbedürftig ist die Konfliktbearbeitung vor der Schwelle zum Gericht. In Anbetracht des teilweise defizitären Rechtsschutzes bei individuellen Streitigkeiten während des laufenden Arbeitsverhältnisses lässt sich ein ergänzendes Angebot an kollektivem Rechtsschutz oder Rechtsbeistand gut begründen. Zu erwägen wären ferner ergänzende betriebsnahe Konfliktlösungsangebote. Es ist allemal besser, Konflikte im zeitlichen und räumlichen Zusammenhang des laufenden Arbeitsverhältnisses zu bearbeiten als sie am Ende des Arbeitsverhältnisses zum Thema eines zornigen Rückblicks zu machen."
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