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Arbeit und Recht - vol. 58 n° 11 -

Arbeit und Recht

"Aufbauend auf Rechtstatsachen zur praktischen Inanspruchnahme des arbeitsgerichtlichen Rechtsschutzes werden dessen Besonderheiten aufgezeigt. Die Arbeitsgerichtsbarkeit weist eine stark asymmetrische Klägerstruktur auf. Im Urteilsverfahren erscheinen in der Klägerrolle fast ausschließlich Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen vor dem Arbeitsgericht. Offenbar benötigen Arbeitgeber das arbeitsgerichtliche Verfahren nicht. Insgesamt ist das Angebot der Arbeitsgerichtsbarkeit effizient, professionell und gesellschaftlich akzeptiert, aber es kommt für eine große Zahl von Konflikten zu spät. Der zeitliche Schwerpunkt der Klageerhebung am Ende des Arbeitsverhältnisses und der thematische Schwerpunkt auf Bestandsschutzfragen offenbaren Schwächen bei der zeit- und ortsnahen Konfliktbearbeitung während des laufenden Arbeitsverhältnisses. Entwicklungsbedürftig ist die Konfliktbearbeitung vor der Schwelle zum Gericht. In Anbetracht des teilweise defizitären Rechtsschutzes bei individuellen Streitigkeiten während des laufenden Arbeitsverhältnisses lässt sich ein ergänzendes Angebot an kollektivem Rechtsschutz oder Rechtsbeistand gut begründen. Zu erwägen wären ferner ergänzende betriebsnahe Konfliktlösungsangebote. Es ist allemal besser, Konflikte im zeitlichen und räumlichen Zusammenhang des laufenden Arbeitsverhältnisses zu bearbeiten als sie am Ende des Arbeitsverhältnisses zum Thema eines zornigen Rückblicks zu machen."
"Aufbauend auf Rechtstatsachen zur praktischen Inanspruchnahme des arbeitsgerichtlichen Rechtsschutzes werden dessen Besonderheiten aufgezeigt. Die Arbeitsgerichtsbarkeit weist eine stark asymmetrische Klägerstruktur auf. Im Urteilsverfahren erscheinen in der Klägerrolle fast ausschließlich Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen vor dem Arbeitsgericht. Offenbar benötigen Arbeitgeber das arbeitsgerichtliche Verfahren nicht. Insgesamt ist das Angebot der ...

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WSI Mitteilungen - vol. 60 n° 5 -

WSI Mitteilungen

"Gerechtigkeit und Fairness haben im Arbeitsleben allgemein große Bedeutung. Der Arbeitsvertrag beinhaltet über die Modalitäten des Leistungsaustauschs hinaus ungeschriebene Regeln der gegenseitigen Rücksichtnahme und des fairen Umgangs. Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber stellt die hierauf gegründeten Erwartungen brüsk infrage. Gerade in dieser Krisensituation gibt es mehr oder weniger faire und gerechte Verfahren und Entscheidungen. Forschungsdaten zeigen aus Sicht des arbeitsgerichtlichen Kündigungsklageverfahrens, dass unter dem Gesichtspunkt der Fairness schon die Existenz des Kündigungsschutzgesetzes an sich Bedeutung hat. Das gilt sowohl für die gekündigten als auch für die im Betrieb verbleibenden Arbeitnehmer. Ihre Wahrnehmung, ob eine Kündigung gerecht erfolgt, hängt maßgeblich davon ab, dass der Arbeitgeber sich erkennbar darum bemüht, Kündigungen zu vermeiden. Zum Zweiten ist es für ihr Gerechtigkeitsempfinden bedeutsam, dass die von einer Kündigung betroffenen Arbeitnehmer wie auch gegebenenfalls die Interessenvertretung vor Ausspruch der Kündigung angehört werden. Und drittens erwarten sie im Falle einer betriebsbedingten Kündigung eine ordnungsgemäß durchgeführte Sozialauswahl. Die Zahlung einer Abfindung trägt ebenfalls zur Wahrnehmung eines Ergebnisses als gerecht bei."
"Gerechtigkeit und Fairness haben im Arbeitsleben allgemein große Bedeutung. Der Arbeitsvertrag beinhaltet über die Modalitäten des Leistungsaustauschs hinaus ungeschriebene Regeln der gegenseitigen Rücksichtnahme und des fairen Umgangs. Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber stellt die hierauf gegründeten Erwartungen brüsk infrage. Gerade in dieser Krisensituation gibt es mehr oder weniger faire und gerechte Verfahren und ...

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Industrial Law Journal - vol. 49 n° 2 -

Industrial Law Journal

" Several European countries have a first instance ‘mixed' labour court, that is a judicial panel comprising a professional judge and two or more lay judges, the latter with experience as employees or employers/managers. The lay judges' main contribution is their workplace knowledge, but they act in a juridical setting where legal norms prevail, so does the professional judge, despite being in a minority, dominate? This article seeks to address this question by focussing on first instance labour courts in Great Britain, Germany and France. Theories of differential power, particularly status characteristics theory, and previous empirical research indicate that professional judges dominate, but our findings are more nuanced. Based on 177 interviews in three countries, we find that professional judge dominance varies according to the country's institutional context and the salience of lay judges' workplace knowledge. These institutional differences, however, are mediated by the attitudes of the judicial actors. Many interviewees noted that some lay judges were more prepared to challenge the professional judge than others, whereas others observed that some professional judges were more inclusive than others."
" Several European countries have a first instance ‘mixed' labour court, that is a judicial panel comprising a professional judge and two or more lay judges, the latter with experience as employees or employers/managers. The lay judges' main contribution is their workplace knowledge, but they act in a juridical setting where legal norms prevail, so does the professional judge, despite being in a minority, dominate? This article seeks to address ...

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