Soziale Grundrechte in der EU. Das Arbeitskampfrecht nach in-Kraft-Treten des Vertags von Lissabon
2012
60
3
March
114-119
case law ; collective bargaining ; economic and social rights ; EU Charter of Fundamental Rights ; EU Treaty ; labour dispute
Law
German
Bibliogr.
"Das Spannungsverhältnis von Grundfreiheiten und Grundrechten zeigt sich besonders deutlich im Arbeitskampfrecht, wie die Rspr. des EuGH zu den Fällen Viking u. Laval zeigte. Seit 1.12.09 ist jedoch der Vertrag von Lissabon in Kraft, der in Art. 6 Abs. 1 EUV die Europäische Grundrechtecharta (EU-GRC oder GRC) rechtlich den Verträgen gleichstellt. Bei der Gewährleistung der Rechte aus der EU-GRC sind die Verbürgungen der EMRK zu berücksichtigen. So werden soziale Rechte wie das Arbeitskampfrecht in der EU gestärkt. Angesichts der weiten Schranken der EU-GRC ist fraglich, ob der EuGH zukünftig unter Berücksichtigung der Rechte aus Art 28 GRC zu einer weniger starken Begrenzung des Arbeitskampfrechts als in den Urteilen Viking u. Laval kommen wird. Eine Rechtsprechungsänderung wäre jedoch zwingend, wenn der Gerichtshof die Autonomie der Tarifpartner als Wesensgehalt von Art. 28 GRC anerkennen und die Rspr. des EGMR berücksichtigen würde, da der EGMR ein weiteres Verständnis von Tarif- und Arbeitskampfrecht zugrunde legt."
Paper
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