Ausnahme vom gesetzlichen Mindestlohn nach
22 IV MiLoG und Freizügigkeit (Art. 45 AEUV)
2014
62
12
December
450-425
Wages and wage payment systems
German
Bibliogr.
"§ 22 Abs. 4 S. 1 MiLoG schließt Langzeitarbeitslose nach dem SGB III vom gesetzlichen Mindestlohn in den ersten 6 Monaten der Beschäftigung aus. Die Regelung gilt nicht für Langzeitarbeitslose, die Sozialleistungen nach dem Recht anderer Mitgliedstaaten der EU beziehen. Der Autor untersucht die Frage, ob die Regelung mit der in Art 45 AEUV gewährleisteten Freizügigkeit vereinbar ist. Er stellt fest, dass § 22 Abs. 4 MiLoG zwar gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstößt, weil nach dem Zweck der gesetzlichen Regelung, Langzeitarbeitslosen der Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt erleichtert werden soll und EU-Bürgern aus anderen Mitgliedstaaten der gleiche Zugang zu Stellen im Mindestlohnsektor erschwert werde. Die Ungleichbehandlung sei jedoch aus der gesteigerten Einstandspflicht des dt. Rechts gegenüber den nach SGB II/III gesicherten Langzeitarbeitslosen und damit einem nach Inlandsrecht anerkannten Gemeinwohlbelang gerechtfertigt."
Paper
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