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Documents Eichenhofer, Eberhard 11 results

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Arbeit und Recht - vol. 62 n° 12 -

Arbeit und Recht

"§ 22 Abs. 4 S. 1 MiLoG schließt Langzeitarbeitslose nach dem SGB III vom gesetzlichen Mindestlohn in den ersten 6 Monaten der Beschäftigung aus. Die Regelung gilt nicht für Langzeitarbeitslose, die Sozialleistungen nach dem Recht anderer Mitgliedstaaten der EU beziehen. Der Autor untersucht die Frage, ob die Regelung mit der in Art 45 AEUV gewährleisteten Freizügigkeit vereinbar ist. Er stellt fest, dass § 22 Abs. 4 MiLoG zwar gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstößt, weil nach dem Zweck der gesetzlichen Regelung, Langzeitarbeitslosen der Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt erleichtert werden soll und EU-Bürgern aus anderen Mitgliedstaaten der gleiche Zugang zu Stellen im Mindestlohnsektor erschwert werde. Die Ungleichbehandlung sei jedoch aus der gesteigerten Einstandspflicht des dt. Rechts gegenüber den nach SGB II/III gesicherten Langzeitarbeitslosen und damit einem nach Inlandsrecht anerkannten Gemeinwohlbelang gerechtfertigt."
"§ 22 Abs. 4 S. 1 MiLoG schließt Langzeitarbeitslose nach dem SGB III vom gesetzlichen Mindestlohn in den ersten 6 Monaten der Beschäftigung aus. Die Regelung gilt nicht für Langzeitarbeitslose, die Sozialleistungen nach dem Recht anderer Mitgliedstaaten der EU beziehen. Der Autor untersucht die Frage, ob die Regelung mit der in Art 45 AEUV gewährleisteten Freizügigkeit vereinbar ist. Er stellt fest, dass § 22 Abs. 4 MiLoG zwar gegen den ...

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Arbeit und Recht - vol. 67 n° 5 -

Arbeit und Recht

"Soziale Menschenrechte wenden sich gegen Ungleichheiten der bürgerlichen Gesellschaft und die Vernachlässigung der Schutzdimension aller Menschenrechte. Internat. Menschenrechte leiten sich aus der Erfahrung ab, dass Nationalstaaten die Menschenrechte missachteten. Deshalb werden die Menschen dagegen durch internat. Recht geschützt.

Die Weimarer Reichsverfassung (WRV) enthielt soziale Menschenrechte und verpflichtete auf das Völkerrecht. Der von der Nationalversammlung gleichfalls verabschiedete Versailler Vertrag regelte den Frieden zwischen Frankreich und Deutschland und begründete die Internationale Arbeitsorganisation. Seither formt, verbreitert und standardisiert die Weltorganisation das Arbeits- und Sozialrecht weltweit. Wer heute über 1918/19 spricht, erinnert also an ein Jahrhundert Arbeits- und Sozialrecht auf internat. Grundlage im Geist der Menschenrechte.

Der Beitrag gibt Antworten auf die Fragen, was die sozialen Menschenrechte der WRV besagten und bewirkten, wie es zur internat. Anerkennung der sozialen Menschenrechte kam, was aus ihnen heute folgt und was sich über sie abschließend sagen lässt.

Eberhard Eichenhofer: 100 Years Social Fundamental Rights in the German Constitutional Order – Historic Development and Future Perspectives

Social human rights address inequalities in civil society and the neglect of the protective dimension of all human rights. International human rights are derived from the experience that national states disregarded human rights. Therefore humans are protected against this by international law. The Weimar Constitution (WRV) guaranteed social human rights and committed them to the law of nations. The Treaty of Versailles, likewise passed by the National Assembly, regulated the peace between France and Germany and established the International Labour Organization. Since then this global organization forms, broadens and standardizes labour and social law worldwide. He who talks about 1918/19 nowadays, also recalls a century of labour and social law on an international basis in the spirit of human rights.The article gives answers to the questions what social human rights in the WRV meant and effectuated, how it came to the international recognition of social human rights, what results from them today, and what can be said about them conclusively."
"Soziale Menschenrechte wenden sich gegen Ungleichheiten der bürgerlichen Gesellschaft und die Vernachlässigung der Schutzdimension aller Menschenrechte. Internat. Menschenrechte leiten sich aus der Erfahrung ab, dass Nationalstaaten die Menschenrechte missachteten. Deshalb werden die Menschen dagegen durch internat. Recht geschützt.

Die Weimarer Reichsverfassung (WRV) enthielt soziale Menschenrechte und verpflichtete auf das Völkerrecht. Der ...

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Arbeit und Recht - vol. 69 n° 4 -

Arbeit und Recht

"Die MiLoRL ergänzt die im Rahmen der RL 2018/957/EU ergriffenen Maßnahmen zur Sicherung eines Kompromisses zwischen Binnenmarktfreiheiten und dem Schutz des Wettbewerbs.
Sind kollisionsrechtliche Maßnahmen zur Neutralisierung von aus Lohnunterschieden erwachsenden Wettbewerbsverzerrungen erlaubt, können Maßnahmen der Rechtsharmonisierung nicht EU-rechtlich verboten sein. Der EU-rechtlichem Handeln vorgegebenen Grenzen werden durch die MiLoRL beachtet und in der Ausgestaltung wahrt sie die Vorrechte von MS und den darin wirkenden Tarifpartnern. Gegen die MiLo-RL bestehen daher keine primärrechtlichen Bedenken.

Draft of an EU Directive on Fair and Appropriate Minimum Wages

The minimum wage directive complements the measures already taken by Directive 2018/957/EU in order to safeguard a compromise between EU internal market freedoms and protection of competition.
If conflict of law-related measures are permitted in order to neutralize distortion of competition resulting from different wage levels, measures of harmonizing of law may be prohibited on a non-EU basis. This minimum wage directive observes the limitations and borders of EU actions, and it maintains prerogatives of member states and their tariff partners as regards form and design. Accordingly, there are no objections to the minimum wage directive from primary law point of view."
"Die MiLoRL ergänzt die im Rahmen der RL 2018/957/EU ergriffenen Maßnahmen zur Sicherung eines Kompromisses zwischen Binnenmarktfreiheiten und dem Schutz des Wettbewerbs.
Sind kollisionsrechtliche Maßnahmen zur Neutralisierung von aus Lohnunterschieden erwachsenden Wettbewerbsverzerrungen erlaubt, können Maßnahmen der Rechtsharmonisierung nicht EU-rechtlich verboten sein. Der EU-rechtlichem Handeln vorgegebenen Grenzen werden durch die MiLoRL ...

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Bund-Verlag

"Wenn von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten (WSK-Rechten) die Rede ist, so mag mancherorts schnell der Eindruck entstehen, dass diese
Rechte allenfalls politische Absichtserklärungen beinhalten - oder sie sind schlicht unbekannt. Als Teil der internationalen Menschenrechte sind WSK-Rechte jedoch keineswegs "aus der Zeit gefallen" oder rechtlich bedeutungslos. Hierauf macht Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer, Friedrich-Schiller-Universität Jena, in seinem vorliegenden Werk aufmerksam. Dabei nimmt er insbesondere die Auswirkungen auf das Arbeits- und Sozialrecht in den Blick.

Der Autor stellt dar, wo die weitgehenden WSK-Rechte zu verorten sind. Dabei nimmt er nicht nur die völkerrechtliche Ebene in den Blick, sondern betrachtet ihre Ausformung in den Verfassungen unterschiedlicher Staaten. Hierbei geht er auch der Frage nach, weshalb WSK-Rechte nur punktuell und nicht umfassend im Grundgesetz verankert sind. Welche Bedeutung den WSK-Rechten für ganz praktische rechtspolitische Fragen insbesondere in der Sozialpolitik zukommt, wird ebenfalls anschaulich herausgearbeitet.

So werden WSK-Rechte auch in der Europäischen Sozialcharta (ESC) garantiert. Die Revision der ESC fand bereits 1996 statt. Nach langjähriger Blockadehaltung stimmte der Bundestag erst jüngst im Oktober 2020 der im Jahr 2007 von Deutschland mitunterzeichneten Revision mit Vorbehalten zu. Die Umsetzung von WSK-Rechten bleibt damit auch auf diesem Wege Teil aktueller politischer Debatten, zu denen dieses Gutachten einen Beitrag leistet."
"Wenn von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten (WSK-Rechten) die Rede ist, so mag mancherorts schnell der Eindruck entstehen, dass diese
Rechte allenfalls politische Absichtserklärungen beinhalten - oder sie sind schlicht unbekannt. Als Teil der internationalen Menschenrechte sind WSK-Rechte jedoch keineswegs "aus der Zeit gefallen" oder rechtlich bedeutungslos. Hierauf macht Prof. Dr. Dr. h.c. Eberhard Eichenhofer, Friedr...

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