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Kappung von Arbeitszeiten in Betriebsvereinbarungen?

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Article

Karthaus, Boris

Arbeit und Recht

2015

63

10

Oct.

346-351

collective agreement ; flexible working time ; overtime ; wages ; works council

Germany

Working time and leave

German

Bibliogr.

"Zahlreiche flexibilisierende BV sehen Arbeitszeitkonten vor, die aus regelmäßiger betrieblicher Arbeitszeit aufgebaut werden, deren Guthaben unter bestimmten Bedingungen gekappt wird. Derartige Regelungen greifen nicht in den Vergütungsanspruch ein, erschweren aber dessen substantiierte Darlegung. Die ursprünglich mit der Kappung verfolgte disziplinierende Absicht, dass AN »nicht für lau« arbeiten, wird offensichtlich nicht (mehr) erreicht.Allerdings handelt es sich bei jenseits der Kappungsgrenzen duldend entgegengenommener Arbeitsleistung nicht um betriebsübliche Arbeitszeiten, sondern um Überstunden, zu denen auch mit der »kappenden BV« nicht die Zustimmung des BR erteilt wurde. Diesem steht vielmehr der Anspruch auf Durchführung der BV zu den regelmäßigen Arbeitszeiten und ggf. auf Unterlassung mitbestimmungswidriger Überstunden zur Seite. Sofern tarifliche Ausgleichszeiträume, innerhalb derer eine flexibilisierte Wochenarbeitszeit im Durchschnitt wieder die tarifliche Arbeitszeit erreichen muss, durch die BV nicht gewahrt werden, kann auch eine Gewerkschaft Unterlassungsansprüche haben."

Paper



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