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Arbeitsrecht nur in den Grenzen des Gesellschaftsrechts?

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Article

Reinecke, Gerhard

Arbeit und Recht

2013

61

9

September

338-342

company law ; industrial restructuring ; labour law ; subsidiary

Germany

Law

German

"Viele arbeitsrechtliche Normen knüpfen an Betrieb, Unternehmen, Konzern oder an deren Größe an. Unternehmensumstrukturierungen, Fusionen, Spaltungen, Abschluss und Kündigung von Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträgen, Verkauf bzw. Kauf von Betrieben und Betriebsteilen werden vielfach allein deshalb getroffen, um Arbeitsrecht zu gestalten, also die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit oder Nichtanwendbarkeit arbeitsrechtlicher Normen im engeren Sinne zu schaffen oder zu vermeiden. Krasse Beispiele sind die gerichtlich entschiedenen Fälle der Ausgliederung laufender Pensionsverpflichtungen von knapp 2.000 Betriebsrentnern auf eine fast mittellose GmbH & Co. KG, des Betriebsübergangs auf eine Tochtergesellschaft, um sich eines kurz zuvor geschlossenen Haus-TV zu entledigen, oder das Schicksal von auf der Basis von Zuordnungs-TV gebildeten Regional-BR nach unternehmensrechtlichen Umstrukturierungen. Der Aufsatz stellt den gesetzlichen Rahmen und die Gestaltungsmöglichkeiten der Arbeitgeberseite und ihre Grenzen dar. Kritisiert wird insbes. der Beschluss des BAG v. 10.6.2009 zur Betriebsveräußerung an eine Tochtergesellschaft. Hier liegt ein Fall des institutionellen Rechtsmissbrauchs vor. Die juristische Person ist eine Zweckschöpfung des Gesetzgebers. Hinsichtlich der kollektivrechtlichen Rechtspositionen und Ansprüche besteht eine Schutzlücke. "

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