Die sachgrundlose Befristung im Lichte des Verfassungs- und Unionsrechts
2014
62
6
June
221-223
EU law ; fixed term labour contract ; international law ; labour law ; law reform
Human rights
German
Bibliogr.
"Der von der Fraktion der DIE LINKE im Dt. Bundestag eingereichte Entwurf zur Abschaffung der sachgrundlosen Befristung wird vom Autor als Anlass genommen, sich dem Thema aus unions- oder verfassungsrechtlicher Sicht zu nähern. Aus Art. 12 GG folgt, dass auch im Befristungsrecht ein gewisser Mindestschutz für die AN bestehen muss. Kann der AG hingegen frei und unbeschwert entscheiden, was mit dem Arbeitsverhältnis nach der Befristung passiert, dann spricht einiges für einen unverhältnismäßigen Eingriff in Art. 12 GG. Dem kann durch ein Sachgrunderfordernis begegnet werden. Auch mit Blick auf das EU-Recht ergibt sich nichts anderes. Art. 30 EU-GRC schützt vor ungerechtfertigter Entlassung und kann auch auf Befristungen angewendet werden. Die Problematik der sachgrundlosen Befristung nach § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG wird richtig deutlich, wenn man die neue Entwicklung der Rspr. das BAG zum Anschlussverbot betrachtet. Zu Recht wurde gegen die eigenwillige Rechtsfortbildung des BAG bzgl. der 3 Jahre Verfassungsbeschwerde eingelegt. Aber auch § 14 Abs. 2 a TzBfG stellt eine unzulässige Abwälzung des unternehmerischen Risikos auf den AN dar, der meist am kürzeren Hebel sitzt und ausgeliefert ist. Auch die Regelung in § 14 Abs. 3 TzBfG führt nicht zu einem Abwenden der sachgrundlosen Befristung. Durch verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten kann die 5-Jahres-Grenze leicht umgangen werden. Dies wäre durchaus nicht mit Unionsrecht konform. Ganz generell besteht ein Nachbesserungsbedarf im Befristungsrecht. Notwendig wird dies, wenn man die AN vor Missbrauch des Befristungsrechts schützen will. Es bleibt also abzuwarten, ob sich der »neue« Gesetzgeber damit befassen will."
Paper
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