Ausserordentliche Kündigung wegen Ehrverletzungen des Arbeitgebers
2013
61
11
November
426-430
case law ; dismissal ; Internet ; labour law ; termination of employment
Human rights
http://www.bund-verlag.de/zeitschriften/arbeit-und-recht/ausgabe/2013/11/
German
Bibliogr.
"Anders als bei außerordentlichen Kündigungen wegen Eigentumsdelikten hat die Rspr. das Erfordernis der umfassenden Interessenabwägung bei Ehrverletzungen in der Vergangenheit ernst genommen. Es ist auch gegenwärtig nicht erkennbar, dass die Gerichte von ihrer einzelfallbezogenen Betrachtung abweichen. Differenzierter fällt das Fazit bei jüngsten Urteilen aus, die ehrverletzende Eintragungen bei Facebook zum Gegenstand haben. Offenbar wird aber einer über eine Internetplattform kommunizierten Ehrverletzung grundsätzlich größere Schwere beigemessen als einer herkömmlichen Äußerung. An diesem Punkt darf die Rspr. nicht stehenbleiben. Höchstrichterliche Entscheidungen zum Umgang mit dieser Fragestellung stehen aus. Es bleibt abzuwarten, ob das BAG insoweit zu differenzierenden Maßstäben kommen wird."
Paper
The ETUI is co-funded by the European Union. Views and opinions expressed are however those of the author(s) only and do not necessarily reflect those of the European Union or the ETUI.