Die Beweislast bei sittenwidrigem Arbeitsentgelt
2013
61
11
November
436-439
burden of proof ; labour court ; wages
Law
http://www.bund-verlag.de/zeitschriften/arbeit-und-recht/ausgabe/2013/11/
German
Bibliogr.
"Unterschreitet die Höhe der Vergütung die Schwelle zur Sittenwidrigkeit, kann der AN gegen den AG gerichtlich vorgehen. Die Frage, wo genau diese Schwelle zu verorten und ab wann eine Vergütung sittenwidrig ist, beschäftigte die Gerichte seit längerem. Praktisch relevant ist die Folgeproblematik: Wer hat in welchem Umfang Tatsachen darzulegen und zu beweisen? Muss der AN als Anspruchssteller den Tariflohn des jeweiligen Wirtschaftszweiges ermitteln und dann darlegen, dass seine Vergütung davon entsprechend stark abweicht. In der Praxis ist dies kaum möglich. Der Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob eine Möglichkeit besteht, dem AN im Prozess aus der Beweisnot zu helfen. In der Tat gibt es in der instanzgerichtlichen Rspr. den Ansatz einer Beweislasterleichterung. Sie lehnt sich an die Rspr. des BAG zur Angemessenheit der Ausbildungsvergütung an. Es bleibt zu hoffen, dass die Gerichte gerade bei offensichtlichen Abweichungen und klaren Unterschreitungen der tariflichen Regelungen vermehrt Gebrauch von der Umkehr der subjektiven Beweislast machen und sich nicht pauschal darauf berufen, der AN habe als Anspruchssteller nicht die Ortsüblichkeit der tariflichen Vergütung beweisen können."
Paper
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