Zur Vergütungspflicht von Überstunden durch das Mindestlohngesetz
2016
64
5
May
186-190
labour law ; minimum wage ; overtime ; wage rate ; wages
Wages and wage payment systems
German
Bibliogr.
" Eine durchschnittliche Berechnung des Mindestlohnes scheint sich auf den ersten Blick nicht von der stundengenauen Abrechnung zu unterscheiden. Dabei wird übersehen, dass neben der Rechengröße von 8,50 €/Std. auch der Zeitraum, innerhalb dessen eine durchschnittliche Berechnung erfolgen soll, die Mindestlohnberechnung beeinflusst. Das Gesetz liefert zur Bestimmung dieses Zeitraums keinen Anhaltspunkt. Der Verweis auf den Gesetzeszweck, Sicherung des Existenzminimums, hilft nicht weiter. Anspruchsvoraussetzung ist dieses Ziel nicht. Wer eine Einschränkung des Mindestlohnes trotzdem damit rechtfertigen will, muss konsequent jeden Anspruch verneinen, der über die Sicherung des Existenzminimums hinausgeht. Das ist abzulehnen. Eine Durchschnittsbetrachtung zur Überstundenentlohnung ist daher nur legitim, wenn der dafür maßgebliche Zeitraum definiert wird, und zwar durch den Gesetzgeber. Dies gilt allerdings nur für den teleologischen Anwendungsbereich des Mindestlohnes. Dieser wird mit dem Betrag von monatlich 2958 € überschritten, denn mehr kann bei rechtlich zulässiger Beschäftigungsdauer mit dem Mindestlohn nicht verdient werden. Pauschale Abgeltungsklauseln für Gehälter unter dieser Grenze sind unwirksam. Hier ist für jede Überstunde wenigstens der Mindestlohn zu bezahlen."
Paper
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