In Sachen Bundesgerichtshof gegen Bundesarbeitsgericht
2010
58
7-8
July - August
306-311
case law ; employers liability ; labour law ; wages
Law
German
Bibliogr.
"BAG und BGH streiten vor dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes (GmS-OGB) über den zuständigen Gerichtszweig, wenn der Insolvenzverwalter Entgeltzahlungen an AN anficht und ausgezahltes Entgelt zur Masse zurückverlangt. BAG und BGH beziehen jeweils Position für die eigene Gerichtsbarkeit: ein „positiver Kompetenzkonflikt“. Der Beitrag untersucht die in Frage kommenden Rechtswegzuständigkeiten und gibt Hinweise für die Praxis für Arbeitnehmervertreter und Insolvenzverwalter. Danach ist bei Streitigkeiten mit den vom Schuldner gem. §§ 80, 108 InsO „übernommenen“ AN nach § 2 ArbGG der Insolvenzverwalter als Arbeitgeber anzusehen. Zwar übt er mit dem Anfechtungsanspruch kein Recht aus dem Arbeitsverhältnis, sondern ein schuldrechtliches Recht des Insolvenzverfahrens aus, das ihm kraft Amtes für die Masse zusteht. Jedoch besteht ein unmittelbarer rechtlicher Zusammenhang des Anfechtungsstreits mit dem Arbeitsverhältnis. Darin kommt die sozialstaatliche Wertung des Gesetzgebers zum Ausdruck, die für die Arbeitsgerichtsbarkeit spricht. Die Zusammenhangszuständigkeiten des ArbGG (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 a), Abs. 3 ArbGG) sind als Teil des Arbeitsrechts zu respektieren."
Paper
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