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Reform des Insolvenz- und Sanierungsrechts

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Article

Bichlmeier, Wilhelm

Arbeit und Recht

2011

59

5

May

193-199

company law ; labour law ; law reform ; maintenance of acquired rights

Germany

Law

German

Bibliogr.

"Über 10 Jahre nach Inkrafttreten der InsO werden ihre Vorschriften auf Qualität, Erfolg und Tauglichkeit im Insolvenzalltag überprüft. Diese Überprüfung scheint jedoch ohne ausreichend statistisch belegte Analyse vorgenommen zu werden. Die InsO bietet ein rein vermögensorientiertes Verfahren. Es orientiert sich ausschließlich an Vermögensinteressen der Insolvenzgläubiger. Lediglich außerhalb der InsO liegende Vorschriften bieten Soziales an: Insolvenzgeld und Leistungen der Agentur für Arbeit, Insolvenzsicherung von Betriebsrenten, Sicherung von Wertguthaben (Altersteilzeit, AZ-Langzeitkonten). Als Insolvenzgläubiger spielen die AN kaum eine Rolle und ihr Arbeitsplatz hat nach der InsO und auch nach dem Disk-E keinen Wert an sich. Der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellt zwar nicht immer und automatisch das „Aus“ des UN/Betriebes dar. AN verlieren dennoch zumeist ihren Arbeitsplatz und/oder arbeiten zu schlechteren Arbeitsbedingungen weiter. Die geänderte Gesetzgebung muss den Besitzstand der AN und den sozialen Status zumindest sichern.Warum eine Änderung der InsO, wenn es keine vernünftigen Statistiken und damit auch keine sicheren Analysen gibt. Eine bloße Änderung der InsO schafft keine Abhilfe. Rechts-, Geschäfts- und Sozialkultur müssen sich ändern – und damit der Inhalt diverser Gesetze. Passiert dies nicht, kann auch die InsO so bleiben, wie sie ist. "

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