Tarifverträge zur Wiederherstellung von Equal Pay
2012
60
2
February
55-61
collective agreement ; equal pay ; labour law ; temporary work agency
Law
German
Bibliogr.
"Seit der umfassenden Deregulierung des AÜG durch die sog. Hartz-Reform zum 1.1.03 ist es zu einem erheblichen Anstieg der Zahl der Leih-AN gekommen. Ein Kernelement der Reform war der Equal-Pay-Grundsatz . Dieser Grundsatz liegt auch der Leiharbeits-RL 2008/104/EG zugrunde, die bis zum 5.12.2011 in dt. Recht umzusetzen war. In der Praxis kommt der Equal-Pay-Grundsatz allerdings kaum einem Leih-AN zugute. Auf der rechtlichen Ebene sah das AÜG von Anfang an die Tarifdispositivität dieses Grundsatzes sowie insb. die Möglichkeit vor, auf entspr. TV im Rahmen ihres Geltungsbereiches arbeitsvertraglich Bezug zu nehmen. Auf der rechtstatsächlichen Ebene rief dieser gesetzliche Mechanismus umgehend die christlichen Arbeitnehmerorganisationen auf den Plan, die mit verschiedenen kleineren Verleiherarbeitgeberverbänden sowie zahlreichen einzelnen Verleihern Niedriglohn“TV“ abschlossen.Einzelne Branchengewerkschaften bemühen sich darum, den Equal-Pay-Grundsatz auf tarifvertraglichem Wege wiederherzustellen oder sich ihm doch zumindest schrittweise anzunähern. Dabei lassen sich 2 Wege unterscheiden: 1. geht es um TV, die mit der Verleiherseite geschlossen werden. 2. geht es um Vereinbarungen, die ausschließlich mit der Entleiherseite getroffen werden und mittelbar bewirken sollen, dass dem Leih-AN der Equal-Pay-Grundsatz zugutekommt. "
Paper
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