Das "ESUG" aus Arbeitnehmersicht – zweiter Teil
"Das neue ESUG bringt für Arbeitnehmer deutliche Fortschritte im Insolvenzrecht. So wurden nicht nur die Einflussmöglichkeiten des vorläufigen und endgültigen Gläubigerausschusses gestärkt (siehe AuR 5/2012, 188), sondern auch die Eigenverwaltung, das Schutzschirmverfahren und der Insolvenzplan reformiert.In dem zweiten Teil seiner Erläuterung des ESUG geht Andrej Wroblewski auf die weiteren Neuerungen ein. "
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