Der BDA/DGB-Vorschlag für eine gesetzliche Tarifeinheits-Regelung und die staatliche Schutzpflicht gegenüber Art. 9 Abs. 3 GG
"Otto Ernst Kempen: Der BDA/DGB-Vorschlag für eine gesetzliche Tarifeinheits-Regelung und die staatliche Schutzpflicht gegenüber Art. 9 Abs. 3 GGAuR 2/2011, S. 51Der frühere Leiter der Akademie der Arbeit in der Universität Frankfurt/M beschreibt zunächst die Grundlinien des BDA/DGB-Vorschlags. Danach bleibt Tarifpluralität im Betrieb grundsätzlich möglich. Eine Verdrängungswirkung soll nur stattfinden, soweit sich die jeweiligen TV überschneiden. Die Legitimation des Gesetzgebers dazu ergebe sich aus seiner Ausgestaltungsbefugnis, im Rahmen des Art. 9 Abs. 3 GG diejenigen Regelungen zu treffen, welche erforderlich sind, um den Gewährleistungsbereich der Tarifautonomie auszufüllen. Tarifpluralität im Betrieb schwäche die Normwirkung von TV sowie die beschäftigungspolitische Leistungsfähigkeit der Tarifpolitik und verenge damit den tarifautonomen Gewährleistungsbereich der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen. An die Stelle des untauglichen Spezialitätsprinzips trete das demokratisch besser legitimierte Repräsentationsprinzip. Kehrseite des Mehrheitsprinzips sei die Synchronisierung der Friedenspflichten. "
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