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Streikende Wikinger vor dem Europäischen Gerichtshof. Streikrecht und wirtschaftliche Grundfreiheiten im EU-Recht

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Article

Blanke, Thomas

Arbeit und Recht

2006

54

1

January

1-6

case law ; collective agreement ; EU law ; international relocation of industry ; maintenance of acquired rights ; right to strike ; sea transport

EU countries ; Finland

Law

German

"Mit seiner Entscheidung v. 3. 11. 2005 im Rechtsstreit zwischen der Internationalen Transportarbeiter-Föderation (ITF) und der Finnischen Seeleute-Gewerkschaft (FSU) einerseits und dem finnischen Schifffahrtsunternehmen Viking Line ABP sowie ihrer estnischen Tochtergesellschaft OU Viking Line Eesti andererseits hat der Court of Appeal für England und Wales die in der Vorinstanz gegen die Gewerkschaften erlassene einstweilige Verfügung auf Unterlassung von Arbeitskampfmaßnahmen aufgehoben und dem EuGH im Vorabentscheidungsverfahren 10 Fragen zur Auslegung des Europäischen Rechts vorgelegt. Zuvor hatte der Englische High Court der ITF und der FSU untersagt, Arbeitskampfmaßnahmen mit dem Ziel zu ergreifen, 1. die Viking Line ABP daran zu hindern, ihr Fährschiff Rosella von Finnland nach Estland auszuflaggen und 2. auch im Fall des Ausflaggens weiterhin die Besatzung nach den mit der FSU ausgehandelten Tarifentgelten zu entlohnen."

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