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EU-Dienstleistungsrichtlinie und gesetzlicher Mindestlohn - rechtliche Bewertungen und mögliche Schlussfolgerungen

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Article

Lorenz, Frank

Arbeit und Recht

2006

54

3-4

March - April

91-98

EU draft Directive ; labour law ; minimum wage ; services of general interest ; Bolkestein Directive

Germany

Law

German

"Am 13. 1. 2004 hatte die EU-Kommission erstmalig den Entwurf einer "Rahmenrichtlinie zu Dienstleistungen im Binnenmarkt" (sog. Bolkestein -RL) vorgelegt. Die massive Kritik v. a. der Gewerkschaften, aber auch anderer politischer und gesellschaftlicher Kräfte wie attac, am RL-Entwurf veranlassten die nachfolgenden Ratspräsidentschaften, überarbeitete Entwürfe vorzulegen, die sich die EUKommission jedoch ausdrücklich nicht zu Eigen gemacht hat. Vielmehr gab der nunmehr zuständige Kommissar für Binnenmarktangelegenheiten, Charles McCreevy nach dem Frühjahrsgipfel des Europäischen Rats v. 22./23. 3. 2005 bekannt, dass der Entwurf der Kommission unverändert in die parl. Beratung gegeben werde. Dieser Ratsgipfel war insofern von Bedeutung, als nunmehr auch die deutsche und französische Regierung den Entwurf der EU-Kommission als sozialpolitisch unausgewogen bezeichneten und erhebliche Änderungen verlangten. Die Ablehnung der Referenden zur EUVerfassung in Frankreich und den Niederlanden sowie eindrucksvolle Demonstrationen europäischer AN im März 2005 und Februar 2006 beeinflussten die weitere politische Entwicklung. Mit dem am 16. 2. 2006 im Europäischen Parlament gefundenen Kompromiss der beiden dort vertretenen größten Fraktionen (SPE und EVP) hat diese Diskussion nun ihren vorläufigen Abschluss gefunden. Es wird auf der Basis der Änderungsvorschläge jetzt zu Beratungen im EU-Ministerrat kommen. Wenn die EP-Einigung dort bestätigt wird, wird die RL in der vom EP abgeänderten Form erlassen. Weist der Ministerrat die EP-Änderungen zurück, muss er seine Vorstellungen in einem "Gemeinsamen Standpunkt" darlegen, der dann Grundlage für die 2. Lesung im EP ist. Bestehen dort weiter Differenzen zwischen Ministerrat und EP, ist der Vermittlungsausschuss anzurufen. Kommt es auch dort zu keiner Einigung, wäre das Vorhaben endgültig gescheitert. Damit ist aber nicht zu rechnen. Die Bewertung der Einigung im EP ist höchst unterschiedlich. Die BReg und die in ihr vertretenen Parteien haben den Kompromiss begrüßt. Der DGB hat deutlich gemacht, dass damit ein richtiger Weg beschritten worden sei, zahlreiche Forderungen aber nicht erfüllt worden seien. Deutliche Kritik kommt einerseits von der Linkspartei. PDS und Bündnis 90/Die Grünen und andererseits von der FDP. Klärung tut daher not. Im folgenden Beitrag werden deswegen die Grundzüge der Einigung im Europäischen Parlament dargestellt und unter Berücksichtigung des ursprünglichen Entwurfs der EU-Kommission bewertet sowie ein Ausblick auf mögliche Reaktionen des deutschen Gesetzgebers gegeben."

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