Die neue arbeitsrechtliche Grundordnung der katholischen Kirche und ihre Auswirkungen auf die Arbeitsverhältnisse
"Kirchen genießen in Deutschland eine besondere verfassungsrechtliche Stellung. Die Verfassung gibt ihnen Freiheiten, ihre arbeitsrechtliche Situation selbst zu bestimmen, und AN bes. Loyalitätspflichten, z. B. das Verbot des Kirchenaustritts oder der Wiederverheiratung. Die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) hat auf ihrer Sitzung am 27.04.2015 eine Änderung der »Ordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse« (Grundordnung – GrO) beschlossen. Individualrechtlich enthält die GrO einige substantielle Veränderungen, vor allem für die Fälle Wiederverheiratung und Eingehung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. So lässt sie eine stärkere Abwägung im Einzelfall zu, betont ausdrücklich das Ultima-Ratio-Prinzip, unterscheidet bei Loyalitätsverstößen nach Stellung und Funktion der AN und wertet nur bei kath. Mitarbeitern die Wiederverheiratung als Loyalitätsverstoß. Im kollektivrechtlichen Bereich bestätigt die GrO dagegen den sog. Dritten Weg und schließt den Abschluss von TV nach wie vor aus. Neu ist lediglich das Zutrittsrecht der Gewerkschaften zu allen kirchl. Einrichtungen. Das Inkrafttreten der GrO ist davon abhängig, dass sie von den einzelnen Bistümern anerkannt wird."
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