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Zur Verbreitung und Ausgestaltung geringfügiger Beschäftigung im Einzelhandel. Eine explorative Studie aus der Perspektive von Management und Beschäftigten

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"Geringfügig Beschäftigte im Einzelhandel erleben höchst prekäre Arbeitsbedingungenund weit verbreitete Verstöße gegen das Arbeitsrecht. Das ergab eine explorativeStudie auf der Basis von halbstrukturierten Interviews mit Managern und Mitarbeitern in22 Filialen von 18 verschiedenen Einzelhandelsunternehmen unterschiedlicher Branchen undzwei Unternehmenszentralen in Sachsen. Obwohl nach dem deutschen Arbeitsrecht alle Arbeitnehmergleich behandelt werden müssen, veranlasst die Arbeitslosenquote von etwa 15 %in der Region die geringfügig Beschäftigten dazu, Löhne zu akzeptieren, die zum Teil nur dieHälfte des Tarifniveaus betragen. Sie erhalten normalerweise kein Urlaubsgeld oder Lohnfortzahlungim Krankheitsfall, werden kurzfristig zur Arbeit gerufen und wieder nach Hause geschickt,erhalten kaum Weiterbildung. Viele von ihnen können jederzeit entlassen werden, dasie über keinen schriftlichen Arbeitsvertrag verfügen. Angesichts von Drohungen, dass Stellengestrichen und Filialen geschlossen werden könnten, scheinen Betriebsräte nicht auf Erfüllungdes Arbeitsrechts zu bestehen. Einige große tarifgebundene Einzelhandelsfirmen entgehendem Druck der Gewerkschaften auf Einhaltung der Tarife, indem sie die geringfügig Beschäftigtenüber einen nicht tarifgebundenen Personaldienstleister anstellen."

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