Befristungsrecht contra Bestandsschutz
2014
62
12
December
452455
Human rights
German
Bibliogr.
"Das Befristungsrecht untersteht nach der Rspr. von EuGH und BAG einer Missbrauchskontrolle. Dazu gehört die Prüfung, ob durch Befristung des Arbeitsverhältnisses eine objektive Umgehung des KSchG vorliegt. Diese Prüfung ist durch das Inkrafttreten des TzBfG nicht entbehrlich geworden. Dem TzBfG und auch den Gesetzesmaterialien kann nicht entnommen werden, dass die Verbindung zwischen Befristungsschutz und Kündigungsschutz vollständig gelöst werden sollte. Es gelten daher nach wie vor die Grundsätze zum Umgehungsverbot, wie sie der GS des BAG entwickelt hat. Danach ist nicht nur ein Sachgrund für die Befristung erforderlich; der Grund muss den AG auch davon abhalten, den AN auf unbestimmte Zeit einzustellen. Auch das in Art. 30 GRC normierte Recht vor ungerechtfertigter Entlassung stärkt den Ansatz, das Verbot der Umgehung des Kündigungsschutzes beizubehalten. Steht einem AG die Möglichkeit zu einer unbefristeten Beschäftigung zur Verfügung, sprechen sowohl der Grundsatz, dass das unbefristete Dauerarbeitsverhältnis das Normalarbeitsverhältnis darstellt, als auch der Schutzgedanke der Befristungs-RL, der die Beschäftigten vor Missbrauch von Befristungen schützen soll, dafür, in diesem Fall von einer Umgehung des Kündigungsschutzes und damit von einem Missbrauch auszugehen."
Paper
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