Die offenen Flanken des Arbeitsrechts
"Die Existenz des Arbeitsrechts ist in vieler Hinsicht prekär. Insbesondere im Dienstleistungsbereich werden viele Funktionen auch in der Weise erfüllt, dass Beschäftigte ihre Arbeitnehmereigenschaft verlieren. Allerdings könnten bei aufgedrängter Selbstständigkeit Loyalität und Einsatzbereitschaft leiden. Auf jeden Fall sollte man mehr darüber nachdenken, wie man das Ausweichen in eine Beschäftigung außerhalb des Arbeitsrechts verhindern oder beschränken könnte. Eine »kleine Lösung« würde darin bestehen, arbeitnehmerähnliche Personen einem wachsenden Teil arbeitsrechtlicher Normen zu unterstellen. Eine »große Lösung« wäre die Neudefinition des Arbeitnehmerbegriffs, der alle diejenigen erfassen müsste, die nicht als »echte« Selbständige mit eigenen Risiken und eigenen Chancen angesehen werden können. Schwieriger ist die Einwirkung auf alle jene Entscheidungen, die Auswirkungen auf die AN haben: Man müsste Staatsgrenzen überwinden, aber auch von der Vorstellung Abschied nehmen, das Einzelunternehmen als ausschließlichen Adressaten arbeitsrechtlicher Pflichten auf Arbeitgeberseite zu sehen. Implementationsprobleme des Arbeitsrechts lassen sich bewältigen, wenn man nur bereit ist, von den Erfahrungen anderer Länder zu lernen."
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