Das italienische Arbeitsrecht im Kontext der Krise – Teil 2
2014
62
3
March
93-97
collective agreement ; dismissal ; economic recession ; labour law ; law reform ; workers rights
Human rights
German
Bibliogr.
"In seiner Sinzheimer-Vorlesung analysiert der Autor die Entwicklung des italienischen Arbeitsrechts seit den Regierungen Berlusconi und Monti. Der im letzten Heft veröffentlichte Teil 1 behandelte Forderungen der EZB, den Fall FIAT, die Dezentralisierung der Tarifpolitik. In der Fortsetzung geht es um die Beitragsbelastung in der Sozialversicherung, die Neuregelung der befristeten Arbeitsverhältnisse, die sog. Co-Co-Co-Verträge, selbständige (nicht koordinierte) Gelegenheitsarbeit, Abbau des Kündigungsschutzes, die Notwendigkeit eines Paradigmenwechsels, schließlich eine mögliche Agenda für die nächste Zukunft und Empfehlungen auch für Deutschland. Die Wirtschaftskrise 1929 und die derzeitige Wirtschaftskrise unterscheiden sich beträchtlich. Dem Arbeitsrecht können keine wirtschaftlichen Effekte angelastet werden, die von völlig anderen Faktoren abhängen. Bei genauer Betrachtung bleibt unklar, wie die Fornero-Reform zu einer Steigerung der Arbeitsproduktivität beitragen soll. Die Umverteilung der Erträge zugunsten des Kapitals, zu der es in Deutschland im letzten Jahrzehnt gekommen ist, hat sich negativ auf südeuropäische Länder ausgewirkt. Es ist an der Zeit, eine Reihe europäischer, arbeitsrechtlicher Standards zu erarbeiten. Die Grundrechtecharta, die die große Grenze der Respektierung der Grundfreiheiten im EG-Vertrag darstellt, reicht nicht aus."
Paper
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