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Grundrechte im EU-Personalrecht

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Article

Bradley, Kieran

Arbeit und Recht

2015

63

2

February

42-48

case law ; EU Charter of Fundamental Rights ; labour law

Germany

Human rights

German

"Die Charta der Grundrechte der EU hat an Einfluss auf den Ausgang von Personalverfahren vor dem EuGÖD (Eur. Gericht für den ö.D.) gewonnen. Bezugnahmen auf Charta-Grundrechte in EuGÖD-Urteilen sind üblich geworden. Unter den materiellen Rechten haben vor allem das GR auf Unvereinbarkeit der Privatwohnung, das Recht auf Familie und Privatleben (bspw. Fragen zur persönlichen und familiären Situation des Bewerbers im Einstellungsgespräch), das Recht auf Schutz personenbezogener Daten (bspw. Übertragung medizinischer Daten von einer Institution zur anderen), das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung (bspw. Haushaltszulage für homosexuelle Paare), das Recht auf gerechte und faire Arbeitsbedingungen (bspw. Schutz vor Belästigung im Fall einer Mitarbeiterin eines MdEP) sowie das Recht auf bezahlten Urlaub in der Rspr. des EuGÖD, des EuGH und des EGMR eine wichtige Rolle gespielt. Zu den in der Charta gewährleisteten Verfahrensrechten gegenüber der Beschäftigtenkörperschaft zählen der Anspruch auf rechtliches Gehör sowie der Anspruch auf Begründung der Verwaltungsentscheidung. Wichtiges Verfahrensgrundrecht im gerichtlichen Verfahren ist das Recht auf einen effektiven gerichtlichen Rechtsschutz. In diesem Zusammenhang hatte sich der EuGÖD zuletzt mit dem sog. Grundsatz der Übereinstimmung zwischen Beschwerde und Klage zu befassen."

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