Europäische Wende im Kirchlichen Arbeitsrecht?
2011
59
7
July
278-285
case law ; EU Court of Justice ; labour law ; labour legislation ; professional worker ; religion
Law
German
Bibliogr.
"Zwei Urteile des EGMR vom 23.9.10 zur Vereinbarkeit der Kündigung kirchlicher Beschäftigter mit Art. 8 EMRK (Beschwerde-Nr. 1620/03 (Schüth), AuR 2011, 303 ff, in diesem Heft; sowie Beschwerde-Nr. 425/03 (Obst), AuR 2010, 447) kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen und bieten schon deshalb Anlass zu dieser eingehenden Auseinandersetzung. Es geht um die verfassungsrechtlichen Grundlagen des kirchlichen Arbeitsrechts. Der Beitrag begutachtet beide Urteile unter dem Sonderstatus der Kirchen und ihrer Einrichtungen im deutschen Arbeitsrecht sowie der Rechtsprechung des BVerfG und zeigt die Grenzen des kirchlichen Sonderstatus im Arbeitsrecht auf. Es ergeben sich weit reichende Folgen für das deutsche Kirchenverfassungsrecht und das kirchliche Arbeitsrecht in Deutschland. Fest steht aufgrund der Entscheidungen des EGMR v. 23.9.10 und v. 3.2.11, dass ein Ausgleich im Konfliktfall zwischen staatlichem und kirchliche Recht, ausgehend vom staatlichen, gefunden werden muss. Hier stehen sich konkurrierende Grund- und Menschenrechtspositionen kirchlicher Einrichtungen einerseits sowie ihrer abhängig Beschäftigten – und ggf. auch deren Berufsverbänden – andererseits grundsätzlich gleichberechtigt ohne jede Rangfolge gegenüber."
Paper
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