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Kettenbefristungen beim Abendpersonal der Bühnen

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Article

Natter, Eberhard

Arbeit und Recht

2013

61

4

April

156-159

collective agreement ; entertainment ; labour law ; workers rights

Germany

Law

German

"An Bühnen herrscht ein Sonderarbeitsrecht, das sich auf Tarifverträge stützt und Kettenbefristungen „ad infinitum“ zulässt. Da die Nichtverlängerung von befristeten Arbeitsverträgen keine Kündigung ist, unterliegt sie weder der Mitbestimmung noch gilt der Kündigungsschutz.Dr. Eberhard Natter zeigt die Missstände dieses Sonderarbeitsrechts auf und fordert die Überarbeitung der Tarifnormen, die solche unbegrenzten Kettenbefristungen erlauben."

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