Kettenbefristungen beim Abendpersonal der Bühnen
2013
61
4
April
156-159
collective agreement ; entertainment ; labour law ; workers rights
Law
German
"An Bühnen herrscht ein Sonderarbeitsrecht, das sich auf Tarifverträge stützt und Kettenbefristungen „ad infinitum“ zulässt. Da die Nichtverlängerung von befristeten Arbeitsverträgen keine Kündigung ist, unterliegt sie weder der Mitbestimmung noch gilt der Kündigungsschutz.Dr. Eberhard Natter zeigt die Missstände dieses Sonderarbeitsrechts auf und fordert die Überarbeitung der Tarifnormen, die solche unbegrenzten Kettenbefristungen erlauben."
Paper
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