Arbeitsrecht in Frankreich: eine Übersicht
"Der Autor beleuchtet in seinem Kurzaufsatz die wesentlichen Unterschiede zwischen dem deutschen und dem französischen Recht. Es ist immer wieder erstaunlich, wenn ausl. Firmen im franz. Recht auf Stafen wie Haft u. Geldstrafen stoßen für Vorgänge wie bspw. das Unterlassen einer Abstimmung. Ignoriert ein AG auch den eingesetzten BR und verweigert er ihm seine Mitwirkungsrechte, so drohen empfindliche Geldstrafen. Neben BR kennt das französische Arbeitsrecht auch Gewerkschaften, die ähnlich wie in Deutschland TV aushandeln oder den Arbeitgeber »beraten« können. Auch der Arbeitsinspektor, der die Aufgabe der Überwachung der AG, hat ist in Frankreich eingeführt. Hinsichtlich des Kündigungsschutzes kann in Frankreich jeder AN sein Recht geltend machen und sogar bei ungerechtfertigter Kündigung eine hohe Entschädigung verlangen. Neben den Massenentlassungen geht der Autor auch auf Unterschiede in der gesetzlichen Arbeitszeit oder die fehlende Durchsetzbarkeit der Wettbewerbsklausel ein."
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