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13.06.7-64912

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"Transnationale Unternehmen greifen zunehmend die Rechtsform der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) auf. Vor der Gründung einer SE sind die beteiligten Unternehmensleitungen verpflichtet, mit Arbeitnehmervertretern über den Abschluss einer SE-Vereinbarung zu verhandeln. Geregelt werden Rechte auf Unterrichtung und Anhörung des künftigen SE-Betriebsrats und Rechte auf Mitgliedschaft von Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat.



Die Auswertung von 77 SE-Vereinbarungen, abgeschlossen nach deutschem Recht zwischen 2005 und 2012, zeigt, in welchen Variationen die Verhandlungspartner eigenständige, vom gesetzlichen Standard abweichende Regelungen gefunden haben. Hinweise für die Gestaltung eigener SE-Vereinbarungen schließen sich an."
"Transnationale Unternehmen greifen zunehmend die Rechtsform der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) auf. Vor der Gründung einer SE sind die beteiligten Unternehmensleitungen verpflichtet, mit Arbeitnehmervertretern über den Abschluss einer SE-Vereinbarung zu verhandeln. Geregelt werden Rechte auf Unterrichtung und Anhörung des künftigen SE-Betriebsrats und Rechte auf Mitgliedschaft von Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat.



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"Die Auseinandersetzung um die 35-Stunden-Woche 1984 war ein großer gesellschaftspolitischer Konflikt. Dies wird nicht zuletzt durch die Dauer des Arbeitskampfes in der Druck- und Metallindustrie mit Flächenstreiks und Aussperrungen belegt, sondern auch durch über 300.000 in der Metallindustrie mittelbar vom Arbeitskampf betroffene Beschäftigte außerhalb der umkämpften Tarifgebiete. Die damalige Bundesanstalt für Arbeit versagte ihnen durch Erlass das zustehende Kurzarbeitergeld, der zunächst durch einstweilige Anordnung des hessischen Landessozialgerichts und später in der Hauptsache durch das Bundessozialgericht als rechtswidrig aufgehoben wurde. Diese Rechtslage wurde danach durch die Bundestagsmehrheit von CDU/CSU und FDP mit dem Ziel geändert, dass mittelbar Betroffene in vergleichbaren Arbeitskampfsituationen in Zukunft kein Kurzarbeitergeld mehr erhalten sollten. "
"Die Auseinandersetzung um die 35-Stunden-Woche 1984 war ein großer gesellschaftspolitischer Konflikt. Dies wird nicht zuletzt durch die Dauer des Arbeitskampfes in der Druck- und Metallindustrie mit Flächenstreiks und Aussperrungen belegt, sondern auch durch über 300.000 in der Metallindustrie mittelbar vom Arbeitskampf betroffene Beschäftigte außerhalb der umkämpften Tarifgebiete. Die damalige Bundesanstalt für Arbeit versagte ihnen durch ...

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"Im April 2016 wurde die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung verabschiedet, die am 25. Mai 2018 in Kraft treten wird. Ziel der Grundverordnung ist es, im Lichte der aktuellen Entwicklungen wie Big Data etc., eine zeitgemäße und umfassende Antwort auf Fragen des Datenschutzes zu geben. Ob sie diesem Anspruch gerecht wird, ist schon heute durchaus zweifelhaft. Völlig unstrittig ist jedenfalls, dass sie den nationalen Gesetzgeber zu einer grundlegenden Revision des Datenschutzrechts zwingt.

Der vorliegende Text von Prof. Marita Körner prüft, inwieweit die Grundverordnung die Voraussetzungen eines modernen Datenschutzes erfüllt und beschäftigt sich insbesondere mit den spezifischen Fragen des Beschäftigtendatenschutzrechts. Die Autorin arbeitet dabei heraus, dass Art. 88 Datenschutz-Grundverordnung eine umfassende Öffnungsklausel zur Ausgestaltung des Beschäftigtendatenschutzes durch den nationalen Gesetzgeber enthält. Eine lediglich unveränderte Fortschreibung des heutigen § 32 BDSG würde danach den Vorgaben des Unionsrechts nicht gerecht. Vor diesem Hintergrund plädiert die Autorin für eine umfassende gesetzliche Regelung des Beschäftigtendatenschutzes."
"Im April 2016 wurde die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung verabschiedet, die am 25. Mai 2018 in Kraft treten wird. Ziel der Grundverordnung ist es, im Lichte der aktuellen Entwicklungen wie Big Data etc., eine zeitgemäße und umfassende Antwort auf Fragen des Datenschutzes zu geben. Ob sie diesem Anspruch gerecht wird, ist schon heute durchaus zweifelhaft. Völlig unstrittig ist jedenfalls, dass sie den nationalen Gesetzgeber zu einer ...

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12.06-65927

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"Chancen und Risiken der Digitalisierung.
Digitalisierung der Arbeitswelt verstehen wir besser, wenn wir wissen, woher sie kommt. Die Digitalisierung nimmt die Bausteine der Arbeitswelt auseinander und setzt sie ganz neu zusammen. Das hat Geschichte. Es war ein weiter Weg vom rumpelnden Großrechner im Güterwagenformat zu den handlichen elektronischen Endgeräten von heute, zum Internet der Dinge, zu Algorithmen, zur Plattformökonomie und zu Informationstechnologien, die es erlauben, jederzeit und überall zu arbeiten. Die Arbeit wird entgrenzt – räumlich, zeitlich, organisatorisch, sogar rechtlich. Sie verliert ihre Fixierung auf einen festen Ort und eine feste Zeit. Grenzenlose Vernetzungen erzeugen Erwartungen an grenzenlose Verfügbarkeit der Arbeitskraft. Beruf und Privatleben vermengen sich. Und digitale Arbeit hinterlässt eine breite Datenspur. Kontrolle und Überwachung in ungeahntem Ausmaß werden möglich. Der Glaube an die Objektivität von Algorithmen und Benchmarks prägt das Wirtschaftsgeschehen. Arbeit verdichtet sich, Arbeitnehmer werden auf Ziele eingeschworen, der Psychostress nimmt zu.
Dieses Buch zeichnet die Stufen der Digitalisierung nach. Bis zu dem, was heute geschieht. Und was noch kommt. Digitalisierung lässt sich nicht aufhalten. Sie lässt sich aber gestalten. Die Risiken zu minimieren und die Chancen zu nutzen, das wird ein großer Kraftakt sein. Und geht nicht ohne Konflikte. Zumal dann nicht, wenn das Leitbild Gute Arbeit auch in der digitalisierten Welt Bestand haben soll."
"Chancen und Risiken der Digitalisierung.
Digitalisierung der Arbeitswelt verstehen wir besser, wenn wir wissen, woher sie kommt. Die Digitalisierung nimmt die Bausteine der Arbeitswelt auseinander und setzt sie ganz neu zusammen. Das hat Geschichte. Es war ein weiter Weg vom rumpelnden Großrechner im Güterwagenformat zu den handlichen elektronischen Endgeräten von heute, zum Internet der Dinge, zu Algorithmen, zur Plattformökonomie und zu ...

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"Die Entscheidungspraxis des EuGH in arbeitsgerichtlichen Verfahren wird teilweise scharf kritisiert. Begründet wird dies unter anderem mit dem ungenügenden Verständnis der Richter für das Arbeitsrechtssystem und den sozialen Kontext der jeweils betroffenen Arbeitsrechtsordnungen. Diese Entwicklung ist kritisch. In Literatur und Politik wird daher immer wieder die Frage aufgeworfen, wie die Fachlichkeit der Entscheidungen optimiert und dadurch auch ihre Akzeptanz verbessert werden kann.

Die Verfasser dieses Bandes kommen zu dem Ergebnis, dass eine Spezialisierung der Unionsgerichtsbarkeit in Form von »teilspezialisierten Fachkammern für Arbeitsrecht« möglich und sinnvoll wäre. Sie untermauern diesen Ansatz durch zahlreiche Änderungsvorschläge im Hinblick auf die Gestaltung der Unionsgerichtsverfassung."
"Die Entscheidungspraxis des EuGH in arbeitsgerichtlichen Verfahren wird teilweise scharf kritisiert. Begründet wird dies unter anderem mit dem ungenügenden Verständnis der Richter für das Arbeitsrechtssystem und den sozialen Kontext der jeweils betroffenen Arbeitsrechtsordnungen. Diese Entwicklung ist kritisch. In Literatur und Politik wird daher immer wieder die Frage aufgeworfen, wie die Fachlichkeit der Entscheidungen optimiert und dadurch ...

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"Die zunehmende Internationalisierung macht auch vor den Arbeitsbeziehungen nicht halt. Ganz im Gegenteil ist auch die arbeitsrechtliche Praxis in zunehmenden Maße mit dem grenzüberschreitenden Einsatz von Arbeitnehmern konfrontiert. Besonders virulent war zuletzt die grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung. Diese praktische Entwicklung führt zugleich auch zu zahlreichen (neuen) Rechtsfragen und Anwendungsproblemen arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften, die oftmals noch einer Klärung bedürfen. Genau dieses Anliegen wird mit dem nun vorliegenden Gutachten von Olaf Deinert in einem ersten Schritt verfolgt."
"Die zunehmende Internationalisierung macht auch vor den Arbeitsbeziehungen nicht halt. Ganz im Gegenteil ist auch die arbeitsrechtliche Praxis in zunehmenden Maße mit dem grenzüberschreitenden Einsatz von Arbeitnehmern konfrontiert. Besonders virulent war zuletzt die grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung. Diese praktische Entwicklung führt zugleich auch zu zahlreichen (neuen) Rechtsfragen und Anwendungsproblemen arbeitsrechtlicher ...

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"In den letzten Jahren hat das Thema Differenzierungsklauseln in Wissenschaft und Praxis eine Renaissance erfahren. Dies ist nicht überraschend. Gewerkschaften brauchen auch solche Alleistellungsmerkmale, um für Beschäftigte attraktiver zu werden, sie zum Beitritt zu veranlassen und damit dauerhaft durchsetzungsfähiger zu werden.
Während das BAG bei den einfachen Differenzierungsklauseln Großzügigkeit walten lässt, blieb seine Haltung bei qualifizierten Differenzierungsklauseln bis zuletzt ablehnend.
Überzeugend legt der Autor in diesem Band dar, dass die restriktive Sichtweise des BAG in Bezug auf Spannenklauseln maßgeblich auf ein unzutreffendes Prüfprogramm zurückzuführen ist. Darauf aufbauend arbeitet er heraus, dass Spannenklauseln als rechtlich zulässig angesehen werden müssen, ein Ansatz der sicher auch beim BAG auf Interesse stoßen wird."
"In den letzten Jahren hat das Thema Differenzierungsklauseln in Wissenschaft und Praxis eine Renaissance erfahren. Dies ist nicht überraschend. Gewerkschaften brauchen auch solche Alleistellungsmerkmale, um für Beschäftigte attraktiver zu werden, sie zum Beitritt zu veranlassen und damit dauerhaft durchsetzungsfähiger zu werden.
Während das BAG bei den einfachen Differenzierungsklauseln Großzügigkeit walten lässt, blieb seine Haltung bei ...

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