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Kleidervorschriften und intime Details im Schweizer Arbeitsrecht

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Article

Schwaab, Jean Christophe

Arbeit und Recht

2011

59

3

March

100-101

labour law

Switzerland

Law

German

Bibliogr.

"Die größte Schweizer Bank, die UBS, hat weltweit für Schlagzeilen gesorgt. Die neue Kleidervorschrift der Großbank ist ein Meisterwerk von Schweizer Präzision: Jedes kleinste Detail wird in diesem ausführlichen Dokument geregelt, von der Farbe der Unterwäsche bis zur genauen Anzahl der zu tragenden Schmuckstücke. Und es ist kein Einzelfall. Solche Vorschriften gehen weit über das hinaus, was der AG an Kleidervorschriften nach schweizerischem Arbeitsvertragsrecht im Rahmen seiner Weisungsbefugnis erteilen kann. Wird er gegenüber seinem Personal schikanierend oder ordnet er Regeln an, welche in die Privatsphäre eingreifen, so verletzt er zudem seine Fürsorgepflicht. Schließlich sind Kleidervorschriften, welche für Frauen viel strenger sind als für Männer, nicht mit dem Verbot der Geschlechterdiskriminierung zu vereinbaren. "

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