Aufsicht im Arbeitsschutz – internationale Anforderungen und Impulse
2015
3
April
170-177
labour inspection ; occupational safety and health
Occupational safety and health
German
Bibliogr.
"In dem Beitrag werden zunächst die Anforderungen an ein effektives Aufsichtssystem im Arbeitsschutz diskutiert. Für Deutschland sind die ILO-Übereinkommen 81 und 187 sowie Art. 3 der Europäischen Sozialcharta (ESC) elementare Basisnormen. Vor allem aber verlangen Art. 4 und 11 der RL 89/391/EWG zum Arbeitsschutz hinreichende Kontrollmaßnahmen und eine Kooperation der Aufsicht mit Betriebs- und Personalräten. Die Jahresberichte der Bundesregierung dokumentieren einen Personalabbau der staatlichen Arbeitsschutzaufsicht um mehr als 30 % der Personen in den letzten 15 Jahren bei wachsendem Umfang der Aufgaben. Beispiele aus der Arbeitszeitkontrolle, der unzureichenden Aufsicht über die Bedingungen entsandter ausländischer Arbeitnehmer sowie der Kommunalisierung in Baden-Württemberg zeigen, dass die Situation trotz großer Bemühungen der Aufsichtsbehörden (LV 1 des LASI) nicht mehr akzeptabel ist und bei schweren Unfällen auch zur Amtshaftung der jeweiligen Bundesländer führen kann. Richtungsweisend für die öffentliche Debatte zur Korrektur der Aufsichtslücke ist die Forderung des Europäischen Parlaments, dass für je 10.000 Erwerbspersonen eine Aufsichtsperson zu beschäftigen ist."
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