Das Urteil Sähköalojen Ammattiliitto
2015
63
7
July
262-265
case law ; EU Directive ; freedom of movement ; implementation ; posted worker ; workers rights
Human rights
German
Bibliogr.
"Der Beitrag wendet sich an nicht auf dem Gebiet der betr. Altersversorgung spezialisierte RA und Prozessvertreter. Es werden ausgewählte und für die Rechtspraxis wichtige Fallkonstellationen dargestellt. So handelt es sich ggf. um einen anwaltlichen Kunstfehler, wenn in die Vergleichsverhandlungen eines Kündigungsschutzprozesses nicht der Wert einer noch nicht unverfallbaren Betriebsrente einbezogen wird. Fehlerhaft ist auch die verbreitete Vorstellung, es bestehe ein Anspruch auf ungekürzte Betriebsrente vor Eintritt des Versorgungsfalls, wenn nur die in der Versorgungsordnung genannten Betriebszugehörigkeitszeiten erfüllt sind. Bei der Einschaltung eines Versorgungsträgers ist es wichtig, die beiden Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN einerseits und die zwischen AG und Versicherer zu unterscheiden. Besonderer Beratungsbedarf besteht bei der Abtretung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag an den AN oder bei der Entgeltumwandlung. Von bes. Bedeutung ist zudem die Frage, unter welchen Voraussetzungen Versorgungszusagen verschlechtert werden dürfen, sowie der Anspruch auf Betriebsrentenanpassung. Sind nur Differenzbeträge streitig, ist es bspw. fehlerhaft, die volle Betriebsrente einzuklagen."
Paper
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