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Zutritt verboten für den Betriebsrat? Zum Zugangsrecht des BR des Verleihers zu den Arbeitsplätzen der Leiharbeitnehmer im Entleiherbetrieb

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Article

Hamann, Wolfgang ; Klengel, Ernesto

Arbeit und Recht

2016

64

3

March

99-104

case law ; labour law ; works council

Germany

Workers participation and European works councils

German

Bibliogr.

"Die Frage des Zutritt des BR zum Entleiherbetrieb für die dort eingesetzten Leiharbeiter ist immer wieder Streitpunkt von Gerichtsverfahren. So hat das BAG in der Entscheidung vom 15.10.14 dies abgelehnt. Zu Unrecht, da es nicht berücksichtigt hat, dass § 11 Abs. 6 S. 1 Hs. 2 AÜG die Aufspaltung der Arbeitgeberbefugnisse bzgl. des öff.-rechtlichen Arbeitsschutzes im Entleiherbetrieb aufhebt. Genau dies korrespondiert mit der Überwachungsaufgabe aus § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG für den BR im Verleiherbetrieb. Diese Aufgabe kann er natürlich nur erfüllen, wenn er ein eigenes anlassunabhängiges Zugangsrecht hat. Grundlage für den unmittelbar gegen den Entleiher gerichteten Anspruch ist das Behinderungsverbot des § 78 S. 1 BetrVG. Demgegenüber hat das Hausrecht des Entleihers regelm. zurückzutreten. Im Streitfall kann der Verleiher-BR sein Zugangsrecht im Beschlussverfahren unmittelbar gegenüber dem Entleiher durchsetzen, notfalls mittels einstweiliger Verfügung."

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