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Documents Absenger, Nadine 7 results

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WSI Mitteilungen - vol. 70 n° 1 -

"Leiharbeit und Missbrauch von Werkverträgen haben in Deutschland Ausmaße angenommen, die die Bundesregierung veranlasst haben, die Leiharbeit und Werkverträge zu reformieren. Die Neuregelungen treten zum 1.4.2017 in Kraft. Sie enthalten positive Begrenzungen, gehen letztendlich aber nicht weit genug. Zudem bleiben sie hinter den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag und früherer Entwürfe des BMAS zurück. Die neuen Regelungen sind – wie die folgenden Ausführungen zeigen – letztendlich nur bedingt geeignet, Leiharbeit auf ihre Kernfunktionen zurückzuführen und missbräuchliche Vertragskonstruktionen zu begrenzen."
"Leiharbeit und Missbrauch von Werkverträgen haben in Deutschland Ausmaße angenommen, die die Bundesregierung veranlasst haben, die Leiharbeit und Werkverträge zu reformieren. Die Neuregelungen treten zum 1.4.2017 in Kraft. Sie enthalten positive Begrenzungen, gehen letztendlich aber nicht weit genug. Zudem bleiben sie hinter den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag und früherer Entwürfe des BMAS zurück. Die neuen Regelungen sind – wie die ...

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Düsseldorf

"Der vorliegende Report greift die laufenden Diskussionen um die Digitalisierung der Wirtschaft und Arbeitswelt auf. Aus Sicht der Beschäftigten und ihrer Interessensvertretungen stellen sich aktuell viele Fragen: Wo werden Veränderungen durch Digitalisierung in unserer Wirtschaft und Arbeitswelt tatsächlich relevant? Was bedeutet Digitalisierung aus Perspektive der Mitbestimmung, des Arbeitsschutzes und für die Gestaltung des Arbeits- und Sozialrechts?Der Report zeigt: Die Digitalisierung ist ein gesellschaftlicher Prozess, der an bestehende Institutionen, Prozesse, Verhältnisse sowie Normen und Werte anknüpft. Dieser Prozess kann und muss durch die Interessenvertretungen der Beschäftigten und Akteure der Mitbestimmung mitgestaltet werden."
"Der vorliegende Report greift die laufenden Diskussionen um die Digitalisierung der Wirtschaft und Arbeitswelt auf. Aus Sicht der Beschäftigten und ihrer Interessensvertretungen stellen sich aktuell viele Fragen: Wo werden Veränderungen durch Digitalisierung in unserer Wirtschaft und Arbeitswelt tatsächlich relevant? Was bedeutet Digitalisierung aus Perspektive der Mitbestimmung, des Arbeitsschutzes und für die Gestaltung des Arbeits- und ...

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WSI Mitteilungen - vol. 69 n° 3 -

"Obwohl das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) davon ausgeht, dass in Betrieben mit mindestens fünf Beschäftigten Betriebsräte gewählt werden, droht die betriebliche Interessenvertretung in die Defensive zu geraten: Nur in einem von zehn betriebsratsfähigen Betrieben gibt es in Deutschland Betriebsräte. Wirtschaftliche, arbeitsorganisatorische und arbeitsrechtliche Veränderungen wie Globalisierung, Flexibilisierung und Digitalisierung stellen Betriebsräte vor große Herausforderungen. Betriebsräte können diese Herausforderungen mit dem derzeitigen betriebsverfassungsrechtlichen Instrumentarium nur bedingt diese Herausforderungen meistern, denn es fehlen häufig notwendige Mitbestimmungsrechte. Der Gesetzgeber ist gefordert, durch eine Reform des BetrVG zeitgemäße Mitbestimmung zu ermöglichen, die Verbreitung von Betriebsräten zu fördern und den Betriebsräten notwendige Werkzeuge an die Hand zu geben, um Arbeitsbedingungen im Betrieb im Interesse der Beschäftigten gestalten und mitbestimmen zu können."
"Obwohl das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) davon ausgeht, dass in Betrieben mit mindestens fünf Beschäftigten Betriebsräte gewählt werden, droht die betriebliche Interessenvertretung in die Defensive zu geraten: Nur in einem von zehn betriebsratsfähigen Betrieben gibt es in Deutschland Betriebsräte. Wirtschaftliche, arbeitsorganisatorische und arbeitsrechtliche Veränderungen wie Globalisierung, Flexibilisierung und Digitalisierung stellen ...

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WSI Mitteilungen - vol. 68 n° 5 -

"Die Debatte um die Vor- und Nachteile der Freizügigkeit in der Europäischen Union wird in Deutschland häufig unter dem Gesichtspunkt von „Sozialtourismus“ und dadurch bedingter Belastungen der sozialen Sicherungssysteme geführt. Allerdings sieht das deutsche Sozialrecht im Bereich des SGB II – der Grundsicherung für Arbeitsuchende – unter bestimmten Bedingungen einen Ausschluss von EU-Bürgern von den Leistungen vor. Ob dieser Ausschluss europarechtlich wie verfassungsrechtlich zulässig ist, ist hoch umstritten. Der Beitrag widmet sich dieser Problematik. Er weist darauf hin, dass sich Deutschland durch Unterzeichnung der europäischen Verträge und internationaler Abkommen zur Solidarität auch gegenüber Migranten verpflichtet hat. Einschränkungen von Menschenrechten wie dem Recht auf soziale Sicherung stehen unter erheblichem Rechtfertigungszwang und stellen bisher im deutschen Recht auch eine Ausnahme dar. Der Konflikt um die Verweigerung von Leistungen des SGB II verweist zudem auf Inkonsistenzen im deutschen Recht, resultierend aus dem Doppelcharakter des SGB II – Grundsicherung und Arbeitsförderung – wie aktuelle Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs zeigen."
"Die Debatte um die Vor- und Nachteile der Freizügigkeit in der Europäischen Union wird in Deutschland häufig unter dem Gesichtspunkt von „Sozialtourismus“ und dadurch bedingter Belastungen der sozialen Sicherungssysteme geführt. Allerdings sieht das deutsche Sozialrecht im Bereich des SGB II – der Grundsicherung für Arbeitsuchende – unter bestimmten Bedingungen einen Ausschluss von EU-Bürgern von den Leistungen vor. Ob dieser Ausschluss ...

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Industrielle Beziehungen. Zeitschrift für Arbeit, Organisation und Management - vol. 22 n° 1 -

"Spaetestens seit den Urteilen des EuGH in den Faellen Laval (C-341/05), Viking (C-438/05), Rueffert (C-346/06) und Kommission gegen Luxemburg (C-319/06) ist deutlich geworden, dass die Rechtsprechung des Gerichtshofes erhebliche Auswirkungen auf die nationalen Systeme industrieller Beziehungen hat. Dieser Artikel untersucht aus politik- und rechtswissenschaftlicher Perspektive, welche Folgen die EuGH-Rechtsprechung auf das Tarifvertragssystem in Deutschland hat. Anhand von ausgewaehlten EuGH-Entscheidungen zeigen wir, dass die Rechtsprechung des Gerichtshofes haeufig Rechte und Handlungsmoeglichkeiten von Tarifparteien einschraenkt, angefangen beim Streikrecht bis hin zur Ausgestaltung und Geltung von Tarifvertraegen. Waehrend der EuGH im Bereich des individuellen Arbeitsrechts oft zugunsten der Arbeitnehmerinteressen entscheidet, gehen Urteile zum kollektiven Arbeitsrecht haeufig zu Lasten der Tarifautonomie. Kollektive Selbstbestimmungsrechte werden dadurch geschwaecht."
"Spaetestens seit den Urteilen des EuGH in den Faellen Laval (C-341/05), Viking (C-438/05), Rueffert (C-346/06) und Kommission gegen Luxemburg (C-319/06) ist deutlich geworden, dass die Rechtsprechung des Gerichtshofes erhebliche Auswirkungen auf die nationalen Systeme industrieller Beziehungen hat. Dieser Artikel untersucht aus politik- und rechtswissenschaftlicher Perspektive, welche Folgen die EuGH-Rechtsprechung auf das Tarifvertragssystem ...

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Düsseldorf

"Die Arbeitszeit ist in den beiden letzten Jahrzehnten kürzer, heterogener und flexibler geworden. Von einem einheitlichen Arbeitszeitmuster kann längst nicht mehr die Rede sein. Die Entwicklung zeigt sich auch in der tariflichen Arbeitszeitpolitik: Die Verkürzung der tariflichen Wochenarbeitszeiten seit den 1980er-Jahren wurde begleitet von einer starken Flexibilisierung der Arbeitszeiten; in begrenztem Umfang wurden individuelle Zeitoptionen vereinbart. Eine Reihe von Problemen fordert eine neue Arbeitszeitpolitik heraus: so führen Flexi-Konzepte zu sozialen und gesundheitlichen Belastungen bei den Beschäftigten; die Arbeitszeiten polarisieren sich, zwischen Frauen und Männern besteht eine große Arbeitszeitlücke (Gender Time Gap), die eng mit der beruflichen und sozialen Ungleichheit der Geschlechter verknüpft ist; Arbeitszeiten sind immer schwerer messbar und spielen bei ergebnisorientierter Leistungssteuerung in den Betrieben kaum noch die Rolle einer effektiven Begrenzung der Leistungsverausgabung. Die hier vorliegende komprimierte Bestandsaufnahme auf Basis eigener Forschungsarbeiten und einschlägiger Quellen fasst Trends und Herausforderungen zu ausgewählten Themen der Arbeitszeitentwicklung zusammen und weist auf Reformbedarfe und Gestaltungsansätze hin. Eine moderne Arbeitszeitpolitik muss darauf gerichtet sein, die Zeitsouveränität von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu erhöhen, geschlechtergerechte und lebenslauforientierte Arbeitszeiten zu fördern und Arbeitszeitregelungen durchzusetzen, die von der betrieblichen Leistungspolitik nicht unterlaufen werden. Ohne weitere Arbeitszeitverkürzungen in differenzierten Formen wird nicht nur der Gender Time Gap nicht zu schließen sein; auch die positive Funktion von Arbeitszeitverkürzungen für die Beschäftigungssicherung würde angesichts künftiger Produktivitätssteigerungen verschenkt werden."
"Die Arbeitszeit ist in den beiden letzten Jahrzehnten kürzer, heterogener und flexibler geworden. Von einem einheitlichen Arbeitszeitmuster kann längst nicht mehr die Rede sein. Die Entwicklung zeigt sich auch in der tariflichen Arbeitszeitpolitik: Die Verkürzung der tariflichen Wochenarbeitszeiten seit den 1980er-Jahren wurde begleitet von einer starken Flexibilisierung der Arbeitszeiten; in begrenztem Umfang wurden individuelle Zeitoptionen ...

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