By browsing this website, you acknowledge the use of a simple identification cookie. It is not used for anything other than keeping track of your session from page to page. OK

Documents Wenckebach, Johanna 5 results

Filter
Select: All / None
Q
Déposez votre fichier ici pour le déplacer vers cet enregistrement.

Arbeit und Recht - vol. 58 n° 12 -

Arbeit und Recht

"Das LAG Bremen hat mit seiner Aufsehen erregenden, in diesem Heft dokumentierten und besprochenen Entscheidung Position zum umstrittenen Verhältnis von § 2 IV AGG zu § 15 II AGG bezogen. Es geht darum, ob § 2 IV AGG im Falle diskriminierender Kündigungen Schadensersatzansprüche aus § 15 AGG sperrt. Wird diese Frage verneint, ist zu entscheiden, ob insbes. Entschädigungsansprüche (§ 15 II AGG) zusammen oder unabhängig von einer Kündigungsschutzklage geltend gemacht werden können, was das LAG bejaht. Die Autorin analysiert dieses Urteil, verdeutlicht den Rechtsrahmen und zeigt Konsequenzen auf.In jedem Falle müssen die europarechtlichen Diskriminierungsverbote und die Rechtsfolgen im Falle eines Verstoßes dagegen auch bei Kündigungen gelten. Ob § 2 IV AGG nicht angewendet oder den Diskriminierungsverboten über eine europarechtskonforme Auslegung des § 1 KSchG bzw. der §§ 138, 242 BGB zur Geltung verholfen wird, ist eine dogmatische Frage. Diskriminierende Kündigungen sind unwirksam und entschädigungspflichtig. Der hier besprochene Fall zeigt die große praktische Bedeutung des Diskriminierungsschutzes bei Kündigungen auf. Art. 21 der EU-Grundrechtecharta verankert den Grundsatz der Nichtdiskriminierung im europäischen Primärrecht. Aus grundrechtlicher Sicht geht es um den Schutz der menschlichen Würde und Persönlichkeit iSd. Art.1 I und 2 I GG."
"Das LAG Bremen hat mit seiner Aufsehen erregenden, in diesem Heft dokumentierten und besprochenen Entscheidung Position zum umstrittenen Verhältnis von § 2 IV AGG zu § 15 II AGG bezogen. Es geht darum, ob § 2 IV AGG im Falle diskriminierender Kündigungen Schadensersatzansprüche aus § 15 AGG sperrt. Wird diese Frage verneint, ist zu entscheiden, ob insbes. Entschädigungsansprüche (§ 15 II AGG) zusammen oder unabhängig von einer Kündigun...

More

Bookmarks
Déposez votre fichier ici pour le déplacer vers cet enregistrement.
Bookmarks
Déposez votre fichier ici pour le déplacer vers cet enregistrement.
Bookmarks
Déposez votre fichier ici pour le déplacer vers cet enregistrement.
y

WSI Mitteilungen - vol. 76 n° 3 -

WSI Mitteilungen

"Der DGB hat im April 2022 einen Reformvorschlag für ein modernes Betriebsverfassungsgesetz vorgelegt, den eine Gruppe von Expert*innen in seinem Auftrag ausgearbei-tet haben. 1 Damit sollen die betriebliche Mitbestimmung und ihre Akteure zukunftsfähig gemacht werden für die Herausforderungen einer globalisierten, digitalisierten Arbeitswelt in der sozial-ökologischen Transformation. Ausgehend von der These, dass gewerkschaftliche Hand-lungsmacht – als Voraussetzung von Tarifbindung – im Betrieb entsteht, erläutert dieser Beitrag, warum die Stär-kung betrieblicher Mitbestimmung und demokratischer Strukturen in Belegschaften durch den Gesetzgeber, somit durch staatliches Handeln, auch zur Stärkung der Tarif-autonomie und Erhöhung der Tarifbindung führen kann. Die für die Wechselwirkung zwischen betrieblicher Mit-bestimmung und gewerkschaftlicher Handlungsmacht in der Tarifpolitik relevanten Reformvorschläge werden erläutert. Damit werden konkrete rechtspolitische Hand-lungsmöglichkeiten zur Stärkung der Tarifautonomie im Bereich der Betriebsverfassung aufgezeig..."
"Der DGB hat im April 2022 einen Reformvorschlag für ein modernes Betriebsverfassungsgesetz vorgelegt, den eine Gruppe von Expert*innen in seinem Auftrag ausgearbei-tet haben. 1 Damit sollen die betriebliche Mitbestimmung und ihre Akteure zukunftsfähig gemacht werden für die Herausforderungen einer globalisierten, digitalisierten Arbeitswelt in der sozial-ökologischen Transformation. Ausgehend von der These, dass ...

More

Bookmarks
Déposez votre fichier ici pour le déplacer vers cet enregistrement.
y

European Labour Law Journal - vol. 14 n° 2 -

European Labour Law Journal

"This article sets out the case for co-determination in the context of work, with a particular emphasis on why this is mandated in relation to algorithmically managed work and workplaces in particular. Having set out the theoretical case for collective regulation of algorithmic management that includes extensive rights of co-determination, focusing on the power relations implied by algorithmic management for this purpose, the article goes on to explore the current state of collective regulation of algorithmic management in the UK and in Germany. From here, it explores existing EU law mechanisms relating to algorithmic management, highlighting their limits and potential, and identifying how, and in what ways, the blueprint outlined by Adams-Prassl et al in this Special Issue might be further elaborated and improved. The article then presents certain proposals for how to establish conditions conducive to the introduction of co-determination in the EU, both generally and in relation to algorithmic technologies more specifically, while engaging critically with the potential and the limitations of legal, top-down—as opposed to bottom-up—mechanisms to achieve this end."
"This article sets out the case for co-determination in the context of work, with a particular emphasis on why this is mandated in relation to algorithmically managed work and workplaces in particular. Having set out the theoretical case for collective regulation of algorithmic management that includes extensive rights of co-determination, focusing on the power relations implied by algorithmic management for this purpose, the article goes on to ...

More

Bookmarks