Sonn- und Feiertagsruhe im Arbeitsleben
"Im 19. Jahrhundert waren es überlange Arbeitszeiten, die für den Sonntag als Ruhetag keinen Raum ließen, und es war daher der Sonntag, der die Maximalarbeitszeit für die werktätige Bevölkerung begrenzte. Heute droht eher Gefahr von der Freizeitgesellschaft, bei der es nicht einsichtig erscheint, dass trotz der Verkürzung der Arbeitszeit in der Woche der Sonntag nicht in die Betriebsnutzungszeit einbezogen werden darf. In Zeiten voranschreitender Globalisierung und des damit einhergehenden wachsenden Wettbewerbsdrucks auf die deutsche Wirtschaft sowie einer behaupteten chronischen Schwäche des Standorts Deutschland werden die Rufe nach einer Ausnutzung der noch verbliebenen Rationalisierungsreserven ständig lauter. Dabei geraten immer wieder die von den Unternehmen vielfach als restriktiv gegeißelten Bestimmungen des Sonn- und Feiertagsschutzes, insbes. die Beschäftigungsverbote an den Sonn- und Feiertagen, in das Kreuzfeuer der Kritik. Shopping als Freizeitvergnügen lässt die Ladenschlusszeiten, wie sie in dem noch geltenden Ladenschlussgesetz geregelt sind, zweifelhaft erscheinen. Die Föderalismus-Reform hat den Ländern die Befugnis zur Gesetzgebung für den Ladenschluss übertragen (Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG). Man befürchtet daher, dass der Sonn- und Feiertagsschutz durch eine Verschiedenheit der Gesetze eingeschränkt wird."
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