Teilzeitanspruch im 3-Schicht-System – familiäre Belange
"Der Beitrag behandelt Hintergrund und Besonderheiten einer Entscheidung des LAG Köln zum Teilzeitanspruch nach § 8 TzBfG. Diese widerlegt zum einen die These, Teilzeitarbeit lasse sich nicht in ein betriebliches Schicht- oder Arbeitszeitsystem integrieren. Zum anderen geht es um die Erheblichkeit der Beweggründe des AN für die Durchsetzung eines Teilzeitantrags. Zwar unterliegt der AN hierfür keiner Begründungspflicht. Nach Auffassung des LAG liegt aberdie Ablehnungsschwelle für den AG höher, wenn Beschäftigte gewichtige Belange zur Begründung der begehrten Arbeitszeitveränderung anführen. Im Einzelfall kann es daher sinnvoll sein, diese Gründe dem AG in der Verhandlungsphase mitzuteilen und sich im Streitfalle darauf zu berufen. Zwingend erscheint dies bei verhältnismäßig geringem Reduzierungsvolumen. "
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