Die Verschränkung von nationalem, europäischen und internationalem Recht im arbeitsrechtlichen Mandatarbeit und recht
2013
61
10
Oct.
384-388
case law ; European Convention on Human Rights ; human rights ; international law ; labour law ; national level
Human rights
http://www.bund-verlag.de/zeitschriften/arbeit-und-recht/ausgabe/2013/10/
German
Bibliogr.
"Während die Verschränkung von Unionsrecht und nationalem Recht selbstverständlich ist, gilt das für völkerrechtliche Rechtsquellen noch nicht im gleichen Maße. Dabei geht es nicht nur um eine normative Verzahnung nationaler, europäischer und internationaler Rechtssetzungsebenen, sondern auch um das zunehmende institutionelle Zusammenwirken von nationaler Gerichtsbarkeit, EuGH in Luxemburg und internationalen Überwachungsgremien wie dem EGMR in Straßburg. Völkerrechtliche Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen oder des Europarates, wie die Europäische Menschenrechtskonvention entfalten einen verbindlichen Rechtsrahmen auch für das arbeitsrechtliche Mandat. Der Aufsatz beschreibt vorhandene Ansätze für eine menschenrechtskonforme Auslegung nationalen Recht sowie einer unmittelbaren Anwendbarkeit internationaler Menschenrechtskataloge einschließlich UN-Behindertenrechtskonvention, Internationaler Pakt über Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation. Dabei gilt es auch, Internationale Beschwerdemechanismen als Rechtsbehelfe sowie die Internationale Spruchpraxis als Rechtserkenntnisquelle zu nutzen. Weitere Perspektiven eröffnen sich durch die Funktion der EU als Mitglied von Menschenrechtsabkommen."
Paper
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