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Arbeitsmarktpolitik und Sanktionen im SGB II und SGB III - Entwicklung, Auswirkungen und Wirkungen

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Article

Knickrehm, Sabine

Arbeit und Recht

2011

59

6

June

237-241

history ; labour market ; labour market policy

Germany

Labour market

German

Bibliogr.

"Die Arbeitsmarktpolitik hat seit dem Bestehen der BRD einen erheblichen strukturellen Wandel durchgemacht. Es wird die Entwicklung der Arbeitsmarktpolitik von der aktiven Arbeitsmarktpolitik (des AFG) zum heutigen aktivierenden Sozialstaat (Fördern und Fordern) dargestellt. Hierbei wird insbes. der normative Wandel detailliert betrachtet. Die Entwicklung des Sperrzeitenrechts kann grundsätzlich nicht ohne einen Blick auf die gesetzlichen Anforderungen an die Zumutbarkeit der aufzunehmenden Arbeit oder die zu durchlaufenden Maßnahmen betrachtet werden. Schon das AVAG des Jahres 1927 kannte als Kehrseite der Unterstützung bei Arbeitslosigkeit die „Sperrfristen“ beim Leistungsbezug. Das in Ablösung der Alhi und der Zusammenführung mit der Sozialhilfe am 1.1.05 in Kraft getretene SGB II ist ein an der Bedürftigkeit ausgerichtetes steuerfinanziertes Leistungssystem für den Fall, dass sich das Risiko Arbeitslosigkeit verwirklicht hat oder das Einkommen oder Vermögen aus sonstigen Gründen nicht ausreicht, um die Existenz zu sichern. Für ein Fürsorgesystem konsequent erfolgt die Missbrauchsabwehr bei Obliegenheitsverletzung jetzt im Interesse des Steuerzahlers, und die Zumutbarkeitsregelung des § 10 SGB II wirkt kaum noch beschränkend. Bei der Sanktionsnorm des § 31 SGB II handelt es sich ganz iSd. arbeitsmarktpolitisch gewollten Zusammenführung von Alhi und Sozialhilfe um eine Vorschrift, die Elemente der Arbeitsförderung (§ 144 SGB III) mit denen der „alten“ Sozialhilfe des § 25 BSHG kombiniert. Die Wirkungen des Sanktionenrechts, der Sperrzeiten im SGB III und der Sanktionen im SGB II werden anschaulich dargestellt."

Paper



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