Aktuelle Streikrechtsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
"Der EGMR gewinnt für das Arbeitsrecht immer größere Bedeutung.Hatten die bisherigen Verfahren zum Streikrecht ihren Ursprung im Wesentlichen in der Türkei, so stehen aktuell vor allem Großbritannien und die Ukraine auf der Tagesordnung. Der Autor spricht 4 aktuelle Verfahren an. 2 von ihnen endeten durch (Un-)Zulässigkeitsentscheidungen, in denen der Gerichtshof seine Rechtsprechung zu Art. 35 EMRK präzisiert hat. Ein anhängiges Verfahren betrifft die restriktive britische Gesetzgebung zum Streikrecht. Dabei geht es um die exzessiven Formalitäten insbes. bei der Urabstimmung sowie das Verbot von Unterstützungsmaßnahmen (›secondary action‹), was schon seit Jahrzehnten von internationalen Gremien kritisiert wird. Im Verfahren Tymoshenko geht es um das Verbot eines Streiks des Flugkabinen-Personals durch ukrainische Gerichte. Diese hatten argumentiert, dass der Streik des Flugkabinenpersonals die Sicherheit der Passagiere gefährde. Es ist schwer vorstellbar, dass sich der EGMR darauf einlassen wird. Für die Bundesrepublik Deutschland können diese Verfahren dazu beitragen, dass das Streikrecht durch die europäischen und internationalen Vorgaben abgestützt und mit einem höheren Mindestschutz versehen wird."
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