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Documents Klebe, Thomas 9 results

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Arbeit und Recht - vol. 64 n° 7 -

Arbeit und Recht

"Weltweit entstehen neue Formen der Beschäftigung. Eine wichtige Rolle bei dieser Entwicklung spielt die sog. Plattformökonomie, die Arbeit über Internetplattformen vermittelt. Teil dieser Plattformökonomie ist Crowdwork, deren Geschäftsmodell wesentlich darauf basiert, dass die Beschäftigten Selbstständige sein sollen und keine Arbeitnehmerschutzrechte in Anspruch nehmen können. Die Arbeitsbedingungen bieten jedenfalls bei Mikrojobs nur schlechte Verdienstmöglichkeiten. Zudem gibt es Unsicherheiten bei der Bezahlung, unaufrichtige Zielformulierungen und Zeitvorgaben und Datenschutzprobleme. Mit schlechten Arbeitsbedingungen werden sowohl die Interessen anderer Crowdworker als auch von Stammbelegschaften berührt. Es besteht eine entspr. Dumpinggefahr. Weiter können Sozialversicherungssysteme betroffen sein, soweit soloselbstständige Crowdworker hiervon nicht erfasst werden. Die generelle Einordnung der Crowdworker als Selbstständige ist schon de lege lata zu hinterfragen: Je nach Gestaltung des Beschäftigungsverhältnisses können sie nach der Rspr. des BAG AN, arbeitnehmerähnliche Personen, in Heimarbeit Beschäftigte oder Selbstständige sein. Sollten sie selbstständig sein, ist zu diskutieren, ob der AN-Begriff gesetzlich zu erweitern ist bzw. AN-Schutzrechte auch auf Selbstständige anzuwenden und eine Pflichtmitgliedschaft in die Sozialversicherungssysteme mit einer hälftigen Beteiligung der Auftraggeber/Plattformen einzuführen ist."
"Weltweit entstehen neue Formen der Beschäftigung. Eine wichtige Rolle bei dieser Entwicklung spielt die sog. Plattformökonomie, die Arbeit über Internetplattformen vermittelt. Teil dieser Plattformökonomie ist Crowdwork, deren Geschäftsmodell wesentlich darauf basiert, dass die Beschäftigten Selbstständige sein sollen und keine Arbeitnehmerschutzrechte in Anspruch nehmen können. Die Arbeitsbedingungen bieten jedenfalls bei Mikrojobs nur ...

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Arbeit und Recht - vol. 62 n° 1 -

Arbeit und Recht

"Ein AG stellt Aufgaben auf eine Internetplattform, und eine unbestimmte Menge von Menschen, die »Crowd« bzw. »Schwarmintelligenz«, arbeitet daran. Crowdsourcing kann mit festangestellten Beschäftigten oder extern erfolgen. Arbeitsrechtlich werden Fragen nach Datenschutz, Transparenz der Arbeit, Entgeltsystemen, Verfügbarkeit von AN aufgeworfen. Bei externem Crowdsourcing stellen sich gleiche Fragen wie bei jeder echten oder vorgeblichen Fremdvergabe: Status als AN oder Selbstständiger, Zulässigkeit und Wirksamkeit von AGB incl. Gerichtsstandsklauseln, Anwendung aus- oder inländischen Rechts, Ordre Public, Begriff des Verbrauchers, Schutz von Persönlichkeitsrechten. Dies wird am Beispiel Amazon Mechanical Turk exemplifiziert. Gewerkschaften und BR versuchen, Hilfe gegen unfaire Arbeitsbedingungen anzubieten, die Ersetzung von Stammbeschäftigten durch Crowdworker, die Umgehung arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften sowie betriebsratslose Regionen zu verhindern. Der Artikel beschreibt im Einzelnen Handlungsmöglichkeiten bei Internem und externem Crowdsourcing. Erforderlich erscheint eine Erweiterung des Arbeitnehmerbegriffs – durch Rspr. Oder Gesetzgeber. Informations-, Beratungs- und Mitbestimmungsrechte des BR bei Fremdvergabe sollten präzisiert werden. "
"Ein AG stellt Aufgaben auf eine Internetplattform, und eine unbestimmte Menge von Menschen, die »Crowd« bzw. »Schwarmintelligenz«, arbeitet daran. Crowdsourcing kann mit festangestellten Beschäftigten oder extern erfolgen. Arbeitsrechtlich werden Fragen nach Datenschutz, Transparenz der Arbeit, Entgeltsystemen, Verfügbarkeit von AN aufgeworfen. Bei externem Crowdsourcing stellen sich gleiche Fragen wie bei jeder echten oder vorgeblichen ...

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Arbeit und Recht - vol. 68 n° 5 -

Arbeit und Recht

"Veränderte Rahmenbedingungen erfordern eine geänderte Rspr. und mutige Initiativen des Gesetzgebers. Ansonsten werden insbesondere die fortschreitende Digitalisierung, die Transformation weiter Bereiche der Wirtschaft, auch vor dem Hintergrund von Umweltfragen, und die Globalisierung der UN die Betriebsverfassung weiter aushöhlen und entwerten. Wichtig sind vor allem stärkere Rechte der BR bei Beschäftigungssicherung, betrieblicher Weiterbildung und Personalplanung. Der Schutz der Persönlichkeitsrechte der AN durch den BR muss ebenso verstärkt werden, wie seine Rechte in Fragen der Gleichstellung, der Integration von Beschäftigten mit Migrationsgeschichte und bei der internat. Vernetzung in Konzernen. Schließlich sind auch die Arbeitsgrundlagen der BR zu modernisieren. Insbes. Betriebsratswahlen sind deutlich zu erleichtern und die Möglichkeiten des § 3 BetrVG auszubauen.

2030 Works Constitution: Future Demands and Further Development – Nature and Objectives of Operational Codetermination


Altered general conditions require altered jurisdiction and courageous initiatives of the legislator. Otherwise, in particular increasing digitalisation, transformation of large areas of economy, also against the background of environmental issues, and globalization of companies will further undermine and devalue operational codetermination. Of particular significance are stronger rights of the works councils as regards securing of employment, operational further training, and staff planning. Protection of personal rights of employees on part of works council needs to be enhanced as well as works council's rights regarding issues such as equalization, integration of employees with migrant background, and international networking in groups of companies. And finally, also the working basis of works councils is to be modernized. In particular, works council elections must be considerably facilitated, and the opportunities of § 3 BetrVG (Works constitution Act) are to be expanded."
"Veränderte Rahmenbedingungen erfordern eine geänderte Rspr. und mutige Initiativen des Gesetzgebers. Ansonsten werden insbesondere die fortschreitende Digitalisierung, die Transformation weiter Bereiche der Wirtschaft, auch vor dem Hintergrund von Umweltfragen, und die Globalisierung der UN die Betriebsverfassung weiter aushöhlen und entwerten. Wichtig sind vor allem stärkere Rechte der BR bei Beschäftigungssicherung, betrieblicher Wei...

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Hugo Sinzheimer Instituut

"The situation of solo self-employed workers is often precarious. Politicians and trade unions have therefore put forward different proposals to enable minimum fees, collective agreements for solo self-employed workers and their better access to social security. This article outlines the current state of the debate, presents a proposal for regulating minimum fees for solo self-employed workers and evaluates the legal framework. It gives an insight into the empirical situation of the self-employed, the reform proposals currently under discussion and the constitutional and European legal framework in which they are embedded."
"The situation of solo self-employed workers is often precarious. Politicians and trade unions have therefore put forward different proposals to enable minimum fees, collective agreements for solo self-employed workers and their better access to social security. This article outlines the current state of the debate, presents a proposal for regulating minimum fees for solo self-employed workers and evaluates the legal framework. It gives an ...

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