Arbeit und Recht - vol. 69 n° 11 -
Arbeit und Recht
"Vor 50 Jahren reformierte die sozialliberale Koalition die Betriebsverfassung. Sie erweiterte nicht nur zahlreiche Rechte des BR, sondern führte auch das passive Wahlrecht für alle ausländischen Kolleginnen ein. War die Wählbarkeit zuvor grds. an die dt. Staatsbürgerschaft geknüpft, können seit der Novelle alle in Deutschland arbeitenden Menschen BR werden. Darin liegt ein großer Erfolg der Gewerkschaften, die diese Wahlrechtsreform gefordert hatten. Der Weg dorthin war allerdings keineswegs widerspruchsfrei, sondern erforderte einigen »Vertrauensvorschuss« der ausländischen Kollegen gegenüber den Gewerkschaften. Eine wichtige Rolle spielte auch die beginnende eur. Integration. Ausgehend von der Situation nach dem 2. Weltkrieg wird in diesem Beitrag die Entwicklung. Nicht behandelt wird die Geschichte der DDR, die angesichts der Unterschiede bei Migration wie betrieblicher Mitbestimmung einen eigenen Gegenstand bildet.
The Path to Eligibility of Foreign Employed for Works Councils
50 years ago, the social-liberal coalition implemented a works constitution reform. It not only extended numerous rights of works council, but also introduced a passive right to vote for all foreign employees. While previously eligibility was always linked to German citizenship, ever since this amendment any foreign employee in Germany can become a works council member. This is a great success for trade unions which demanded this reform of right to vote. However, the path has by no means been consistent, but required a great deal of »goodwill“ and trust on part of foreign employees toward trade unions. An important role played the beginning European integration as well. Starting from the post-war situation, this article illustrates the major milestones of development. However, respective history of East Germany is not included because it forms a separate subject matter with regard to differences in migration and company codetermination."
"Vor 50 Jahren reformierte die sozialliberale Koalition die Betriebsverfassung. Sie erweiterte nicht nur zahlreiche Rechte des BR, sondern führte auch das passive Wahlrecht für alle ausländischen Kolleginnen ein. War die Wählbarkeit zuvor grds. an die dt. Staatsbürgerschaft geknüpft, können seit der Novelle alle in Deutschland arbeitenden Menschen BR werden. Darin liegt ein großer Erfolg der Gewerkschaften, die diese Wahlrechtsreform gefordert ...
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