By browsing this website, you acknowledge the use of a simple identification cookie. It is not used for anything other than keeping track of your session from page to page. OK
0

Zur Entscheidung über die Tarif(un)fähigkeit der CGZP

Bookmarks
Article

Brors, Christiane

Arbeit und Recht

2010

58

10

Oct.

406-412

collective bargaining ; labour law ; temporary work agency ; trade union role

Germany

Law

German

"Die CGZP hat weder eine abgeleitete noch eine originäre Tarifzuständigkeit für den Bereich der branchenübergreifenden Leiharbeit. Durch Delegation von Zuständigkeiten an die Spitzenorganisation, aber auch bei Annahme einer originären Tarifzuständigkeit kann der vorhandene Kompetenzbereich der Mitgliedsgewerkschaften nicht erweitert werden. Sie ist nicht tariffähig, da die von ihr abgeschlossenen TV in ihrer Gesamtheit nicht darauf schließen lassen, dass sie gegenüber der Arbeitgeberseite als durchsetzungsfähige Arbeitnehmervertretung auftritt. Wird durch eine Vielzahl von Haustarifverträgen das Niveau des Flächentarifvertrags unterlaufen, kann ein Flächentarifvertrag alleine keine Tariffähigkeit indizieren. "

Paper



Bookmarks