Der Arbeitnehmerbegriff im europäischen Recht. Ein Uberblick ûber die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofts
"Die Bedeutung des Arbeitnehmerbegriffs ist im Unionsrecht nicht einheitlich, sondern vom jeweiligen Anwendungsbereich abhängig. Obwohl der Gerichtshof betont hat, dass der europäische Arbeitnehmerbegriff autonome europäische Bedeutung besitzt, gibt es bisher noch keine einheitliche systematische Definition. Der EuGH folgt einem objektiven Verständnis. Nicht maßgeblich ist die vertragsrechtliche Selbsteinschätzung der Parteien. Insg. Geht der europäische Arbeitnehmerbegriff durchaus weiter als zahlreiche nationale Regelungen. Daraus ergibt sich spezifischer Anpassungsbedarf in den Mitgliedstaaten."
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